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Auszug - importierte Sitzung  

Gemeindevertretung Hamberge
TOP: Ö 1
Gremium: Gemeindevertretung Hamberge Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 12.12.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


1

 

Gemeinde Hamberge

Nr. 03/ 2013 – 2018

 

N i e d e r s c h r i f t

 

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge

am 12. Dezember 2013 in der Sporthalle Hamberge

 

Anwesend:

Herr Bürgermeister Paul Friedrich Beeck

 

Gemeindevertreter/innen:

Herr Albert Iken

Herr Manfred Krüger

Herr Dr. Herbert Merkel

Frau Silke Kuhlmann

Herr Hans- Karsten Reimers

Herr Björn Heyne

Herr Dirk Horstmann

Herr Stefan Gahrmann

Frau Anja Medenwald-Hinz

Herr André Oliver Schuldt

 

Entschuldigt fehlen: Herr Hartmut Süfke und Herr Thomas Becker

 

Von der Amtsverwaltung nimmt an der Sitzung teil:

Herr Wramp als Protokollführer

 

Beginn der Sitzung:20.03 Uhr

Ende der Sitzung:21.40 Uhr

 

Die Gemeindevertreter/- innen waren am 03. Dezember 2013 unter Mitteilung der Tagesordnung eingeladen worden. Die Einladung war außerdem in den Lübecker Nachrichten - Stormarn Ausgabe veröffentlicht.

 

BM Beeck eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Einwendungen bestehen nicht.

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet BM Beeck zwei folgende Punkte:

-                                                                         4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hamberge

-                                                                         Grundstücksangelegenheiten

mit in die Tagesordnung mit aufzunehmen, wobei der zweite Punkt nicht- öffentlich zu beraten sei. Dieser beinhalte datengeschützte Teile. BM Beeck lässt wie folgt darüber abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:11Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

Weitere Anträge zur Tagesordnung liegen nicht vor und werden auch nicht gestellt. Damit gilt folgende Tagesordnung:

 

  1. Einwohnerfragestunde
  2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.10.2013
  3. Bericht des Bürgermeisters
  4. Bericht über Sachstand Bebauungspläne Nr. 6 und 7,
    Gebiet: Gebiet östlich Buchenweg und nördlich Kiefernweg sowie östlich „Hansfelder Hof“
  5. Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung für die Bundesautobahnen A 1 und A 20 sowie für die Bundesstraße 75
    - hier: Beschluss über den Lärmaktionsplan
  6. Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 14 der Gemeinde Hamberge;
    Gebiet: Traveblick“, östlich Ziegeleiweg zwischen B 75 und Travealtarm
    - hier: Aufstellungsbeschluss
  7. Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 14,
    Gebiet: Traveblick“, östlich Ziegeleiweg zwischen B 75 und Travealtarm
    - hier: Satzungsbeschluss
  8. Abwasserbeseitigung der Gemeinde Hamberge
  9. Benutzungs- und Gebührenordnung für die Sporthalle Hamberge
  10. Nachtragshaushaltssatzung- mit Plan 2013
  11. Haushaltssatzung- mit Plan 2014
  12. Antrag der Freiwilligen Feuerwehr vom 17.09.2013
    - hier: Bezuschussung der Lkw- Führerscheine
  13. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hamberge
  14.                                                                                                                                                                                                                                                Verschiedenes

    nicht öffentlich
  15.                                                                                                                                                                                                                                                Grundstücksangelegenheiten
     

 

Zu 1:Einwohnerfragestunde

 

BM Beeck eröffnet die Einwohnerfragestunde und bittet Fragen an die Vertretung zu richten:

 

1)                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Herr Wagner informiert, dass die Warmwasserversorgung in den Duschbereichen der Sporthalle sehr unzuverlässig arbeite. Mal sei das Wasser heiß und kurz darauf wieder kalt.

BM Beeck teilt mit, dass die Gemeindevertretung eben aus diesen und weiteren Gründen einen grundlegenden Unterhaltungsbedarf in der Sporthalle, insbesondere im Bereich der Dusch- und Umkleideräume erkannt habe. Im noch zu beschließenden Haushaltsentwurf 2014 seien von daher entsprechende Mittel zur Ermittlung des konkreten Unterhaltungsbedarfes und dessen Beseitigung vorgesehen.

 

Weitere Fragen bestehen nicht. BM Beeck schließt alsdann die Einwohnerfragestunde.

 

Zu 2:Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.10.2013

 

Die Niederschrift Nr. 02/2013-2018 über die Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge am 23. Oktober 2013 war allen Gemeindevertretern/- innen zugegangen. Gegen Inhalt, Form und Fassung der Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben; sie gilt damit als genehmigt

 

Zu 3:Bericht des Bürgermeisters

 

Herr Beeck berichtet unter anderem über:

 

a)        den für das Jahr 2014 geplanten Neubau der „Brücke Reecke“ durch die Hansestadt Lübeck. Der vorliegende Haushaltsentwurf 2014 der Gemeinde sehe dafür eine Zuwendung in Höhe von 60.000 € an die Hansestadt Lübeck vor. Der Presse war zu entnehmen, dass sich der Bau von geschätzten 1,3 Mio. € wohl nunmehr auf 1,7 Mio. € verteuern soll. BM Beeck geht am Rande auf die Maßnahmen ein, welche allein durch den hohen naturschutzrechtlichen Schutzstatus der Trave erforderlich seien.

b)        den Sachstand zur Umsetzung des Projektes „Naturerlebnis Trave“, welches noch im Zuge der Errichtung der Kanurast- und Biwakstation umzusetzen sei. Frau Rausch von der Kanusparte habe dazu ein Konzept vorgelegt, das bei den Förderern große Anerkennung gefunden habe.

c)        den beim Kreis Stormarn gestellten Antrag auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h auf der B 75, ab der Autobahnbrücke aus Richtung Reinfeld kommend. Der Kreis Stormarn wolle vor Entscheidung über den Antrag die erhöhte Lärmbelästigung, durch die zurzeit zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h, gutachterlich prüfen lassen.

d)        die im Jahr 2014 notwendige Verlegung der Grünannahmestelle der Gemeinde auf das Gelände am Hansfelder Hof. Hintergrund sei, dass das Gelände der jetzigen Grünannahmestelle als Fläche für die Baustelleneinrichtung zum Neubau der Brücke Reecke“ benötigt werde.

e)        die Eröffnung einer 3. Elementargruppe im Kindergarten Hamberge ab dem 01.01.2014. Damit würden sodann rund 55 Kinder im Kindergarten Hamberge betreut. BM Beeck informiert in diesem Zusammenhang, dass die Neuanmeldungen in der Grundschule Hamberge hingegen so stark zurückgingen, dass zurzeit keine Klassenstärke für eine neue 1. Klasse erreicht werde. Dies sei bedenklich. Der Schulverband wolle nunmehr Werbung für die Schule machen.

f)         die Änderungen in der Bewirtschaftung der Sporthalle Hamberge.

 

Herr Iken informiert ergänzend über die Informationsveranstaltung beim Kreis Stormarn, betreffend die Neufestsetzung der Überschwemmungsgebiete der Trave. Die Gemeinde Hamberge sei hiervon nicht betroffen.

 

Zu 4:Bericht über Sachstand Bebauungspläne Nr. 6 und 7,
Gebiet: Gebiet östlich Buchenweg und nördlich Kiefernweg sowie östlich „Hansfelder Hof“

 

BM Beeck informiert eingangs über die zwischenzeitlich vorliegende Erschließungsplanung, so unter anderem zur geplanten Anbindung der Baugebiete an die B 75 über zwei Linksabbiegespuren. Der Erschließungsaufwand sei mit rund 2,6 Mio. € beziffert worden. Insgesamt umfasse die Planung die Erschließung von rund 135 Baugrundstücken, davon ca. 70 Baugrundstücke im Zuge des 1. Bauabschnittes.

 

BM Beeck berichtet weiter über die Ergebnisse der zwischenzeitlich vorliegenden Gutachten, so unter anderem zur Untersuchung der geschützten Tier- und Pflanzenarten. Danach seien keine gefährdeten Vogelarten von der Planung betroffen. Jedoch seien im bestehenden Regenrückhaltebecken naturschutzrechtlich geschützte Froscharten entdeckt worden, für welche Ausgleichsquartiere zu schaffen seien. Der Umfang sei zwar vorgeschlagen worden, müsse aber noch festgelegt werden. Weitergehend sei die geplante Einleitung des Regenwassers in die Trave empfohlen worden. Ebenso seien noch Ausgleichsflächen für den geplanten Wegfall des Knicks am jetzigen östlichen Ortsrand notwendig.

 

BM Beeck teilt abschließend mit, dass im nächsten Schritt die Ergebnisse aus den Gutachten dem Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss sowie den Fachbehörden vorgelegt würden. Zugleich ergebe sich hieraus eine Reihe von zu führenden Verhandlungen über die konkrete Ausgestaltung der Ausgleichsmaßnahmen, der Erschließung und letztlich der Festsetzungen im zukünftigen Bebauungsplan. Im Zuge der weiteren Ausgestaltung müsse auch das Thema Klimaschutz mit beleuchtet werden. Mit der Investitionsbank werde erörtert, ob durch bestimmte Maßnahmen, beispielsweise durch ein zentrales Blockheizkraftwerk, der Klimaschutz in dem Gebiet befördert werden könne. Gleichsam sei darauf zu achten, dass die Bebauung einen dörflichen Charakter erhalte. Schlechte Erfahrungen, insbesondere aus dem Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde, dürften sich nicht wiederholen. Nach alledem werde die Planung erneut den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt.

 

Zu 5:Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung für die Bundesautobahnen A 1 und A 20 sowie für die Bundesstraße 75
- hier: Beschluss über den Lärmaktionsplan

 

Beratungsgrundlage: Tischvorlage vom 12.12.2013

 

Die Verwaltung informiert über die Ergebnisse der durchgeführten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit sowie deren geringfügigen Auswirkungen auf den bereits beschlossenen Entwurf des Lärmaktionsplanes.

 

Fragen bestehen nicht. Eine Aussprache wird ebenso nicht gewünscht, so dass BM Beeck über folgenden Beschluss abstimmen lässt:

 

  1. Die Gemeindevertretung Hamberge hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 47 d BImSchG zur Lärmaktionsplanung der Gemeinde Hamberge eingegangenen Stellungnahmen geprüft.
  2. Die Gemeindevertretung Hamberge beschließt den als Anlage 2 der Beschlussvorlage vom 12.12.2013 beigefügten Lärmaktionsplan der Gemeinde Hamberge.

 

Abstimmungsergebnis:11 Stimmen dafür

0 Stimmen dagegen

0 Stimmenthaltungen

 

Zu 6: Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 14 der Gemeinde Hamberge;
Gebiet: „Traveblick“, östlich Ziegeleiweg zwischen B 75 und Travealtarm
- hier: Aufstellungsbeschluss

 

Beratungsgrundlage: Tischvorlage vom 10.12.2013

 

BM Beeck informiert über die Bebauungsabsichten der jeweiligen der Eigentümer und die davon betroffenen Flächen. Mit den Absichten habe sich der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am 05.12.2013 intensiv befasst. Es handele sich hierbei um im Wesentlichen zwei Flächen, welche unterschiedlich zu beurteilen seien.

Zum einem sei es die Fläche hinter (süd- südöstlich) dem jetzigen Gebäude „Traveblick“. Diese sei im Außenbereich gelegen und grenze unmittelbar an mehrere naturschutzrechtliche Schutzgebiete. Dies allein mache eine Ausweisung als Wohnbauflächen fast unmöglich. Darüber hinaus habe die Gemeinde bei der Frage, ob sie Außenbereichsflächen durch Bauleitplanung zu Baulandflächen ausweise, stets die Frage zu beantworten, ob nicht andere Flächen verträglicher für die Natur und Umwelt ausgewiesen werden können. Die Gemeinde betreibe gerade das Planverfahren zur Erstellung und Erschließung der Bebauungspläne Nr. 6 und 7. Diese seien eindeutig verträglicher auszuweisen. Zudem erschöpfe sich mit diesen Planungen auch der städtebauliche Bedarf an der Ausweisung von Wohnbauflächen in der Gemeinde. Im Ergebnis sei der Ausschuss zur der Auffassung gelangt, dass die begehrte Bebauung auf der Außenbereichsfläche planungsrechtlich unzulässig und auch städtebaulich nicht erforderlich sei.

 

Eine Aussprache wird nicht gewünscht. BM Beeck stellt folgenden Beschluss zur Abstimmung:

 

Die Gemeindevertretung Hamberge beschließt das gemeindliche Einvernehmen zu möglichen Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB mit dem Ziel der Errichtung von Wohngebäuden auf dem Flurstück 62/ 5 und teilweise 62/9, Flur 3 der Gemarkung Hamberge (südlich Hamburger Straßen 4 bis 8 sowie südöstlich Traveblick) gem. § 36 in Verbindung mit § 35 BauGB nicht zu erteilen.

 

Abstimmungsergebnis:11 Stimmen dafür

0 Stimmen dagegen

0 Stimmenthaltungen

 

BM Beeck geht sodann auf die planungsrechtliche Situation des Grundstückes der Gaststätte „Traveblick“ selbst ein. Er stellt in Grundzügen die bisherigen Beschlusslagen der Gemeinde zu Vorhaben auf dem Grundstück in der Vergangenheit dar. Danach habe sich die Gemeinde stets für den Erhalt des Hotels und Gaststätte „Traveblick“ ausgesprochen und Bauleitplanungen dazu in Aussicht gestellt. Eine Bebauung des Grundstückes mit Wohnhäusern habe die Gemeinde hingegen immer abgelehnt. Diese konsequente Haltung der Gemeinde fuße auf der Bedeutung des „Traveblick“ in der Geschichte der Gemeinde. Dieser bestehe seit über 450 Jahren. Ferner sei das Gebäude in seiner Lage ortsbildprägend. Es sei deshalb erhaltenswert. Am Beispiel des „Hansfelder Hof“ zeigt BM Beeck auf, dass es gelingen könne historische Gebäude, auch unter Beachtung der wirtschaftlichen Gesichtspunkte zu erhalten.

 

BM Beeck informiert weiter, dass der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am 05.12.2013 sich vor diesem Hintergrund für eine Bauleitplanung entschieden habe. Darüber hinaus solle zur Sicherung des derzeitigen Bestandes eine Veränderungssperre erlassen werden. Beide Beschlussvorschläge lägen heute der Gemeindevertretung vor.

 

Fragen bestehen nicht. Eine Aussprache wird ebenso nicht gewünscht, sodass BM Beeck den Beschlussvorschlag verliest und diesen zur Abstimmung stellt:

 

  1. Die Gemeindevertretung Hamberge beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes
    Nr. 14 der Gemeinde Hamberge für das Gebiet: "Traveblick", östlich Ziegeleiweg zwischen B 75 und Travealtarm. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Erhalt des Hotels und Gaststätte „Traveblick“ sowie Lenkung der baulichen Erweiterungsmöglich-keiten des Traveblicks, die Sicherung des Ortsrandes sowie die Festlegung von dessen Gestaltung. Die Umgrenzung des Gebietes ergibt sich aus dem als Anlage 1 der Beschlussvorlage vom 10.12.2013 beigefügten Lageplan (Anlage 1).

 

  1. Das Amt Nordstormarn wird gebeten, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Abstimmungsergebnis:11 Stimmen dafür

0 Stimmen dagegen

0 Stimmenthaltungen

 

Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/- innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Zu 7: Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 14, Gebiet: Traveblick“, östlich Ziegeleiweg zwischen B 75 und Travealtarm
- hier: Satzungsbeschluss

 

Beratungsgrundlage: Tischvorlage vom 10.12.2013

 

BM Beeck nimmt inhaltlich Bezug auf seine vorherigen Erläuterungen. Die Verwaltung berichtet ergänzend über Rechtsfolgen der Veränderungssperre.

 

Fragen bestehen nicht. Eine Aussprache wird ebenso nicht gewünscht, sodass BM Beeck folgenden Beschluss zur Abstimmung stellt:

 

1.Die Gemeindevertretung Hamberge beschließt die als Anlage 1 der Beschlussvorlage vom 10.12.2013 beigefügte Satzung der Gemeinde Hamberge über eine Veränderungssperre für das Gebiet des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet: "Traveblick", östlich Ziegeleiweg zwischen B 75 und Travealtarm ohne Änderungen.

 

2. Der Bürgermeister wird gebeten, die Satzung auszufertigen und bekannt zu machen.

 

Abstimmungsergebnis:11 Stimmen dafür

0 Stimmen dagegen

0 Stimmenthaltungen

 

Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/- innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Zu 8:Abwasserbeseitigung der Gemeinde Hamberge

 

Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage vom 27.11.2013

 

BM Beeck berichtet über die Beratung im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss am 05.12.2013. Er geht dabei auf die Möglichkeit ein, die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation mit an das Lübecker Abwassernetz anzuschließen. Mit Blick auf die anstehende Investition in die Erweiterung der gemeindlichen Kläranlage, sei der Ausschuss zu der Auffassung gelangt, dass die vorliegende Alternative geprüft werden solle.

 

Ohne weitere Aussprache stellt BM Beeck folgenden Beschluss zur Abstimmung:

 

Die Gemeinde Hamberge beauftragt die Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen Masuch + Olbrisch, Oststeinbek, mit der Vorplanung für den Bau einer Druckrohrleitung zwischen der Kläranlage Hamberge und der SW-Kanalisation Lübeck im Stadtteil Roggenhorst zu einem Pauschalhonorar von 8.092 €

 

Abstimmungsergebnis:11 Stimmen dafür

0 Stimmen dagegen

0 Stimmenthaltungen

 

Zu 9: Benutzungs- und Gebührenordnung für die Sporthalle Hamberge

 

Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage vom 05.12.2013

 

BM Beeck informiert über die notwendigen organisatorischen Änderungen für die Bewirtschaftung der Sporthalle ab Januar 2014. Dazu müsse sich die Gemeinde unter anderem eine Benutzungs- und Gebührenordnung schaffen. Ein Entwurf dieser sei in der letzten Sitzung der Ausschüsse erstmals beraten worden. Da die Ausschüsse jedoch noch weiteren Beratungsbedarf sehen, entfällt die ursprünglich für heute vorgesehene Beschlussfassung.

 

Zu 10: Nachtragshaushaltssatzung- mit Plan 2013

 

Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage vom 26.11.2013

 

BM Beeck informiert über die wesentlichen Veränderungen im Haushaltsjahr 2013. Fragen bestehen nicht. Eine Aussprache wird nicht gewünscht, so dass BM Beeck über folgenden Beschluss abstimmen lässt:

 

Nach öffentlicher Beratung werden beschlossen

-          Der I. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2013

-          Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hamberge für das Haushaltsjahr 2013

 

Abstimmungsergebnis:11 Stimmen dafür

0 Stimmen dagegen

0 Stimmenthaltungen

 

Zu 11: Haushaltssatzung- mit Plan 2014

 

Beratungsgrundlage: Beschlussvorlagen vom 27.11.2013 und 10.12.2013

 

BM Beeck berichtet zu den Einzelvorhaben, welche im Jahr 2014 Eingang in den Haushaltsentwurf gefunden haben. Die Verwaltung stellt im Folgenden die Haushaltslage der Gemeinde dar.

 

Ohne weitere Aussprache wird über folgende Beschlüsse abgestimmt:

 

1.Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von 290 v.H. auf 295 v.H. festgesetzt.

für die Grundsteuer B wird von 290 v.H. auf 295 v.H. festgesetzt

 

Abstimmungsergebnis:11 Stimmen dafür

0 Stimmen dagegen

0 Stimmenthaltungen

 

2.Nach öffentlicher Beratung unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden beschlossen:

-Der Haushaltsplan für das Jahr 2014.

-Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Hamberge für das Haushaltsjahr 2014.

 

3.Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

Abstimmungsergebnis:11 Stimmen dafür

0 Stimmen dagegen

0 Stimmenthaltungen

 

Zu 12: Antrag der Freiwilligen Feuerwehr vom 17.09.2013
- hier: Bezuschussung der Lkw- Führerscheine

 

Herr Albert Iken erläutert die Gründe des Antrages und beantwortet Fragen dazu.

 

Im Folgenden wird der Beschluss gefasst:

 

Die Gemeindevertretung Hamberge beschließt pro Kalenderjahr für eine/n Feuerwehrkameraden/ in die Kosten zum Erwerb des Lkw- Führerscheins zum Zwecke des Führens eines Feuerwehrfahrzeuges zu übernehmen.

 

Abstimmungsergebnis:11 Stimmen dafür

0 Stimmen dagegen

0 Stimmenthaltungen

 

Zu 13: 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hamberge

 

Beratungsgrundlage: Tischvorlage vom 12.12.2013

 

BM Beeck erklärt sich für befangen und verlässt den Sitzungssaal.

 

Herr Albert Iken übernimmt den Vorsitz.

 

Die Verwaltung informiert über den Inhalt der Änderung. Fragen bestehen nicht. Eine Aussprache wird ebenso nicht gewünscht. Sodann lässt Herr Iken über folgenden Beschluss abstimmen:

 

Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hamberge wird beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:10 Stimmen dafür

0 Stimmen dagegen

0 Stimmenthaltungen

 

Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Herr Paul- Friedrich Beeck von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

 

BM Beeck nimmt wieder an der Sitzung teil und übernimmt den Vorsitz.

 

Zu 14: Verschiedenes

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

BM Beeck schließt um 21.37 Uhr die Öffentlichkeit von der Sitzung aus. Es wird nicht öffentlich weiter beraten (siehe gesonderte Niederschrift).

 

BM Beeck stellt um 21.36 Uhr die Öffentlichkeit wieder her und berichtet dem Grunde nach über den gefassten Beschluss.

 

BM Beeck bedankt sich für die im Jahr 2013 gute Zusammenarbeit und wünscht allen eine frohe und besinnliche Weihnachtszeit. Alsdann schließt er um 21.40 Uhr die Sitzung.

 

 

 

 

 

 

(P.- F. Beeck)
Bürgermeister

 

(R. Wramp)
Protokollführer

 

H:\Gremien 2008-2013\Hamberge\2008-2013 Gemeindevertretung\Niederschriften\2013-04-11_20 GV 14 - N - .docx

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