Sprungziele
Inhalt

Auszug - importierte Sitzung  

Gemeindevertretung Hamberge
TOP: Ö 1
Gremium: Gemeindevertretung Hamberge Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 16.02.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


1

 

Gemeinde Hamberge

Nr. 17 / 2013 – 2018

 

 

 

N i e d e r s c h r i f t

 

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge am 16. Februar 2017

in der Sporthalle Hamberge

 

Anwesend:

 

Herr Bürgermeister Paul Friedrich Beeck

 

Gemeindevertreter/innen:

 

Herr Albert Iken

Herr Dr. Herbert Merkel

Herr Thomas Becker

Herr Björn Heyne

Herr Stefan Gahrmann

Herr Dirk Horstmann

Herr Hans-Karsten Reimers

Herr André Oliver Schuldt

Herr Sönke Freyer

 

Bürgerliche Ausschussmitglieder:Herr Sönke Behnke

Herr Matthias Beeck

Entschuldigt fehlten: Frau Silke Kuhlmann

                                   Frau Anja Medenwald-Hinz

                                   Herr Hartmut Süfke

 

Unentschuldigt fehlte:./.

 

Von der Amtsverwaltung nahm an der Sitzung teil:

Frau Weidlich als Protokollführerin

 

Beginn der Sitzung:20.00 Uhr

Ende der Sitzung:23.00 Uhr

 

Die Gemeindevertreter waren fristgerecht unter Mitteilung der Tagesordnung eingeladen worden. Die Einladung war außerdem in den Lübecker Nachrichten - Stormarn Ausgabe - veröffentlicht.

 

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. Einwendungen werden hiergegen nicht erhoben.

 

Sodann bittet er, über die nicht öffentliche Beratung von Tagesordnungspunkten abzustimmen. Dies ist nach der Änderung der Gemeindeordnung erforderlich geworden.

 

 

 

TOP 14:Grundstücksangelegenheiten

 

Für eine nicht öffentliche Beratung:10 Stimmen

Gegen eine nicht öffentliche Beratung:0 Stimmen

Enthaltungen:0 Stimmen

Damit ist TOP 14 nicht öffentlich zu behandeln.

 

Es ergibt sich somit folgende

Tagesordnung:

 

  1. Einwohnerfragestunde

2.Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.01.2017

3.Bericht des Bürgermeisters

4.B-Plan Nr. 6 für das Gebiet am östlichen Ortsrand, nördlich der B 75

hier: Veräußerung der Grundstücke im Roggenring

5.B-Plan Nr. 6, 1. Änderung für das Gebiet: Haferkoppel 2 bis 22

hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

6.B-Plan Nr. 7 für das Gebiet am östlichen Ortsrand, südlich der B 75

hier: Sachstandsbericht

7.B-Plan Nr. 14 für das Gebiet „Traveblick“, östlich Ziegeleiweg zwischen B 75 und Travealtarm

hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

8.Schmutzwasserbeseitigung in Hamberge

9.Anbau Schule

hier: Vorstellung des Entwurfs

10.Tagespflegestelle Apfelwiese

hier: Anmietung und Herrichtung von Räumlichkeiten

11.1. Änderung der Hundesteuersatzung

12. Freiwillige Feuerwehr Hamberge

a)Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Hamberge für die Kameradschaftspflege

b)Zustimmung zur Gewährung einer Aufwandsentschädigung für den Gerätewart

13.Verschiedenes

 

Nicht öffentlicher Sitzungsteil

14.Grundstücksangelegenheiten

 

 

 

Zu 1:Einwohnerfragestunde

 

Es werden keine Fragen gestellt.             

 

 

Zu 2:Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.01.2017

 

Die Niederschrift Nr. 17 /2013-2018 über die Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge am 25.01.2017 war allen Gemeindevertretern zugegangen.

 

Gegen Inhalt, Form und Fassung der Niederschrift wurden keine Einwendungen erhoben; sie gilt damit als genehmigt.

Zu 3:Bericht des Bürgermeisters

 

a)                                                                                                                                                                                                                                                                                   Lärmschutz in Hamberge

Auf einer Veranstaltung zum Bau einer Teststrecke für elektrifizierte LKWs zwischen Reinfeld und Lübeck habe er dem Ministerpräsidenten persönlich einen Brief überreicht mit der Forderung der Gemeinde, im Zusammenhang mit den Bauarbeiten auch den Lärmschutz für die Gemeinde Hamberge zu verbessern. Da die Umsetzung der Maßnahme seitens des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein um weitere vier Jahre zurückgestellt worden sei, bestehe die Überlegung, die Umsetzung von zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen einzuklagen, um auch die bald ablaufende Verjährungsfrist zu unterbrechen.

b)     Kindergarten Hamberge

Die Grundsteinlegung sei im März 2017 geplant. Im Zusammenhang mit der Herstellung von Parkflächen auf dem Kindergartengelände sei eine zusätzliche Straßenlaterne installiert worden.

c)      380 kV Leitung Stockelsdorf - Krümmel

Von Stockelsdorf nach Krümmel sei eine weitere 380 kV Leitung geplant. Die Gemeinde Hamberge sei voraussichtlich davon betroffen.

d)                                                                                                                                                                                                                                                                                   Landesentwicklungsplan und Regionalpläne zum Thema Windkraft

Die entsprechenden Entwürfe würden den Gemeinden zur Stellungnahme vorliegen. Auch die Bürger hätten die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme. Die Gemeinde Hamberge sei von der Ausweisung von Vorrangflächen für die Windenergienutzung nicht betroffen.

e)                                                                                                                                                                                                                                                                                   Kanurast- und Biwakstation

Der Sportverein habe auf dem Gelände der Kanurast- und Biwakstation einen weiteren Schmutzwassertank installieren lassen. Eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde sei nicht erforderlich gewesen. Der Bürgermeister spricht seinen Dank aus gegenüber denjenigen, die sich besonders engagiert hätten in dieser Sache.

f)                                                                                                                                                                                                                                                                                    Glasschaden am Sporthallendach

An dem Sporthallendach sei ein Schaden entstanden. Dieser würde mit der Versicherung abgerechnet werden.

g)                                                                                                                                                                                                                                                                                   Neubau Tennishalle Hamberge

Der Sportverein Hamberge habe die Gemeindevertreter über Pläne zur Errichtung einer Tennishalle in Hamberge informiert.

h)                                                                                                                                                                                                                                                                                   Rückschnitt Knick an der B 75, Am Kamp, Am Travehang

Zwischen den Eigentümern der Grundstücke und der Gemeinde sei eine Abstimmung zum Vorgehen in Bezug auf den erforderlichen Rückschnitt des Knicks geplant.

i)                                                                                                                                                                                                                                                                                     Ehemaliges Gärtnereigrundstück, Stormarnstraße 1

Für das Grundstück gebe es verschiedene Interessenten, die eine Entwicklung der Fläche als Wohnbau- oder auch Gewerbefläche verfolgen.

j)                                                                                                                                                                                                                                                                                     Löschwasserentnahmestelle Hohenleuchte

Der Bauhof des Amtes Nordstormarn habe im Bereich des Teiches Hohenleuchte einen Schacht gesetzt, so dass die Entnahme von Löschwasser in dem Bereich gesichert sei.

 

 

Zu 4:B-Plan Nr. 6 für das Gebiet am östlichen Ortsrand, nördlich der B 75

hier: Veräußerung der Grundstücke im Roggenring

Herr Bürgermeister Beeck erläutert, die Grundstücke in der Haferkoppel seien mit Ausnahme der Grundstücke an der 110 kV Leitung veräußert. Der Verkauf der Grundstücke im Roggenring stehe nun an. Es werde wieder ein Vergabeverfahren geben, der Entwurf der Vergaberichtlinie liege den Anwesenden vor. Über die Grundstückspreise würde im nicht öffentlichen Sitzungsteil beraten werden. Es ergeht folgender

 

Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung Hamberge beschließt die als Anlage 1 zur Beschlussvorlage vom 03.02.2017 beigefügte Vergaberichtlinie zum Verkauf der Grundstücke innerhalb des 2. Verkaufsabschnittes des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Hamberge ohne Änderung mit folgendem Hinweis: Die Preise pro m² Grundstück werden im nicht öffentlichen Sitzungsteil beraten und beschlossen.

 

  1. Die Vergaberichtlinie ist in ihrer beschlossenen Form der Urschrift der Niederschrift der Sitzung beizufügen.

 

Abstimmungsergebnis:10              Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

 

Zu 5:B-Plan Nr. 6, 1. Änderung für das Gebiet: Haferkoppel 2 bis 22

hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Herr Bürgermeister Beeck erläutert die Gründe für die 1. Änderung des B-Plans
Nr. 6. Da noch weiterer Abstimmungsbedarf bestehe, besteht Einvernehmen, die Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung zurückzustellen. Der Verkauf der Grundstücke sei ebenfalls zurück gestellt.

 

 

Zu 6:B-Plan Nr. 7 für das Gebiet am östlichen Ortsrand, südlich der B 75

hier: Sachstandsbericht

Herr Bürgermeister Beeck berichtet, im Bereich des B-Plans Nr. 7 bestünden Bauhöhen von ca. 8 bis 10 m im sogenannten Schutzbereich der Stromleitung.

Hinsichtlich der Altlastenfläche liege ein Angebot zur Erstellung eines Sanierungskonzeptes durch das Ingenieurbüro ECOS Umwelt Nord vor. Es besteht Einvernehmen, das Konzept in Auftrag zu geben.

Es ergeht  folgender Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung bittet den Bürgermeister, das Ingenieurbüro ECOS Umwelt Nord auf der Grundlage des Angebots in Höhe von 3.153,50 € mit der Erstellung eines Sanierungskonzeptes zu beauftragen.

 

Die Haushaltsmittel werden im Nachtragshaushalt 2017 bereitgestellt.

 

Abstimmungsergebnis:10              Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

 

Zu 7:B-Plan Nr. 14 für das Gebiet „Traveblick“, östlich Ziegeleiweg zwischen B 75 und Travealtarm

hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Herr Bürgermeister Beeck geht auf Inhalte von eingegangenen Stellungnahmen u.a. aus der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ein und bringt zum Ausdruck, dass die bisherige Nutzung trotz der Festsetzungen im B-Plan Nr. 14 im Rahmen des Bestandsschutzes aufrecht erhalten werden könne. Der Geltungsbereich werde reduziert. Auf die süd-östliche Grünfläche werde verzichtet. Der B-Plan sei erneut auszulegen.

 

Es ergeht folgender

 

Beschluss:

 

  1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung Hamberge geprüft.

 

Die Abwägung sowie die zu berücksichtigenden, die teilweise zu berücksichtigenden und die nicht zu berücksichtigenden Stellungnahmen ergeben sich aus der Übersicht laut Anlage 1 der Beschlussvorlage vom 18.01.2017 zum Bebauungsplan Nr. 14 der Gemeinde Hamberge und werden ohne Änderungen beschlossen. Die Anlage 1 ist in der beschlossenen Form der Urschrift der Niederschrift über diese Sitzung beizufügen.

 

  1. Der überarbeitete Entwurf des B-Plans Nr. 14 der Gemeinde Hamberge für das Gebiet: "Traveblick", östlich Ziegeleiweg zwischen B 75 und Travealtarm (Anlage 2) und die Begründung dazu (Anlage 3) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Der überarbeitete Entwurf des B-Plans Nr. 14 der Gemeinde Hamberge ist nach
    § 4a (3) BauGB erneut öffentlich auszulegen und wird zur Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB bestimmt. Diese sind über die erneute öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.

 

  1. Das Planungsbüro Ostholstein, Herr Nagel, wird gebeten, ggf. beschlossene Änderungen einzuarbeiten sowie das Beteiligungsverfahren erneut durchzuführen.

 

Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter:13

Davon anwesend:10

10 Stimmen dafür

 0Stimmen dagegen

0Enthaltungen

 

Zu 8:Schmutzwasserbeseitigung in Hamberge

Herr Bürgermeister Beeck bedankt sich bei Herrn Hans-Karsten Reimers für die Übernahme des Projektmanagements und erteilt ihm das Wort.

 

Herr Reimers erläutert die alternativen Möglichkeiten der Schmutzwasserbeseitigung in der Gemeinde Hamberge (Ertüchtigung und Erweiterung der Kläranlage, möglicherweise Betrieb durch externe Firma, Ableitung über eine Druckrohrleitung nach Lübeck).

 

Das weitere Vorgehen sei im Detail noch abzustimmen.

 

 

Zu 9:Anbau Schule

hier: Vorstellung des Entwurfs

Herr Architekt Kofler stellt den Entwurf für den Schulanbau anhand einer Präsentation vor. Herr Beeck und Herr Kofler erläutern, bereits der Bestand an Schülern werde u.a. in Containern untergebracht. Mit Blick auf die zu erwartenden Kinder aus dem Neubaugebiet bestehe weiterer Raumbedarf. Es werde mit einer Zweizügigkeit gerechnet. Es werde davon ausgegangen, dass für ca. 90 Kinder zzgl. des Lehrpersonals Essen zur Verfügung gestellt werden müsse.

 

Fragen aus den Reihen der Zuhörer, u. a. nach einer möglichen Anpassung des Schulhofes an die steigende Schülerzahl und die Frage der Nachhaltigkeit eines Anbaus werden beantwortet.

 

 

Zu 10:Tagespflegestelle Apfelwiese

hier: Anmietung und Herrichtung von Räumlichkeiten

Herr Bürgermeister Beeck erläutert, zur Umsetzung des Schulanbaus sei der Abriss des Gebäudes, in dem sich die Tagespflegestelle Apfelwiese aufhält, erforderlich. Es schließt sich eine rege Diskussion über die Zukunft der Tagespflegestelle sowie die Unterbringung der Tageskinder an. Eine alternative Unterkunft bestehe in einer Wohnung in der Hamburger Straße 3 in Hamberge. Die voraussichtlichen Kosten für die Herrichtung der Räumlichkeiten und des Außengeländes würden sich auf ca. 10.000,00 € belaufen. Die Eltern der Tageskinder bringen sich in die Diskussion ein und bieten ihre Mithilfe bei der Renovierung der Wohnung an.

 

Herr Beeck stellt dar, dass weiterhin ein Bedarf an Tagespflegeplätzen in der Gemeinde Hamberge bestehe. Den Tagesmüttern sei diese Unterkunft als Alternative angeboten worden. Dieses Angebot sei bisher abgelehnt worden.

 

Herr Beeck schlägt vor,

a)                                                                                                                                                                                                                                                                                   den Tagesmüttern eine Kündigung zum Ende des Kindergartenjahres (31.07.2017) auszusprechen und

b)                                                                                                                                                                                                                                                                                   zu prüfen, ob eine weitere Gruppe im Kindergarten eingerichtet werden könnte.

 

Herr Heyne schlägt ein weiteres Abstimmungsgespräch vor zwischen den Gemeindevertretern, Tagesmüttern, betroffenen Eltern und dem Hauseigentümer Hamburger Straße 3.

Nach weiterer kurzer Diskussion ergeht folgender

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, den Tagesmüttern eine Kündigung zum Ende des Kindergartenjahres (31.07.2017) auszusprechen und ein weiteres Abstimmungsgespräch mit den Gemeindevertretern, Tagesmüttern, den betroffenen Eltern und dem Hauseigentümer Hamburger Straße 3 zu führen.

 

Abstimmungsergebnis:10              Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

 

Zu 11:1. Änderung der Hundesteuersatzung

Beschlussgrundlage: Beschlussvorlage vom 03.02.2017

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Hamberge beschließt die der Urschrift der Niederschrift beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Hamberge über die Erhebung einer Hundesteuer vom 22.10.2015 ohne Änderungen:

 

Abstimmungsergebnis:10Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

Zu 12:Freiwillige Feuerwehr Hamberge

a)     Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Hamberge für die Kameradschaftspflege

Beschlussgrundlage: Beschlussvorlage vom Februar 2017

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Hamberge beschließt die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Hamberge für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Hamberge.

 

Abstimmungsergebnis:10Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

b)                                                                                                                                                                                                                                                                                   Zustimmung zur Gewährung einer Aufwandsentschädigung für den Gerätewart

Beschlussgrundlage: Beschlussvorlage vom Februar 2017

Beschluss:

 

Die Gemeinde Hamberge stimmt der Gewährung einer Aufwandsentschädigung für den Gerätewart der Freiwilligen Feuerwehr Hamberge in Höhe von 246,- € pro Jahr zu.

 

Abstimmungsergebnis:10Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

Zu 13:Verschiedenes

 

a)                                                                                                                                                                                                                                                                                   Neubau Tennishalle in Hamberge

Herr Beeck berichtet von dem Antrag des Sportvereins Hamberge, an einem geeigneten Standort eine Tennishalle zu errichten. Er schlägt vor, dass sich 3 Gemeindevertreter mit dem Sportverein vorabstimmen. Zur Abstimmung gestellt werden Herr Iken, Herr Schuldt und Herr Horstmann.

 

Abstimmungsergebnis:8              Stimmen dafür

0   Stimmen dagegen

2 Stimmenthaltungen

                                                                                                                              Stimmenthaltungen             

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der Bürgermeister den öffentlichen Teil der Sitzung.

 

Es wird in nicht öffentlicher Sitzung weiter beraten. Siehe gesondertes Protokoll.

 

Der Bürgermeister stellt die Öffentlichkeit wieder her. Es ist niemand mehr anwesend. Die Sitzung wird sodann geschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Paul Friedrich Beeck)
Bürgermeister

 

(Gabriele Weidlich)
Protokollführerin

 

H:\Gremien 2013-2018\Hamberge\2013-2018 Gemeindevertretung\Niederschriften\2017-02-16 Nr. 17_GV 14 - N.docx

Seite zurück Nach oben