Auszug - importierte Sitzung
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Beschluss |
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Amt NordstormarnHauptausschuss | Nr. 22 / 2013 - 2018 |
N i e d e r s c h r i f t
über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses des Amtes Nordstormarn
am 03. Mai 2017 im Sitzungssaal des Amtshauses in Reinfeld
Anwesend:
Herr Albert Iken als stellv. Vorsitzender
Mitglieder:
Herr Bürgermeister Wendelin Herbrand
Herr Bürgermeister Herbert David
Frau Bürgermeisterin Karin Dettke
Herr Bürgermeister Wolf-Friedrich Schöning
Herr Amtsdirektor Stefan Wulf (ohne Stimmrecht)
Entschuldigt fehlt:
Herr Bürgermeister Hans-Joachim Schütt
Frau Bürgermeisterin Petra Jürß
Außerdem nehmen nichtstimmberechtigt an der Sitzung teil:
Herr Amtsvorsteher Paul Friedrich Beeck
Herr Bürgermeister Volker Brockmann
Herr Bürgermeister Ernst-Wilhelm Schorr
Herr Bürgermeister Dr. Horst Mosler
Herr Bürgermeister Hans-Peter Offen
Herr Gemeindevertreter Stefan Daiß
Von der Amtsverwaltung nimmt an der Sitzung teil:
Frau Lehmann als Protokollführerin
Beginn der Sitzung:18.30 Uhr
Ende der Sitzung:20.50 Uhr
nicht-öffentlicher Sitzungsteil:20.45 bis 20.49 Uhr
Die Ausschussmitglieder waren fristgerecht unter Mitteilung der Tagesordnung eingeladen worden. Die Einladung war außerdem in den Lübecker Nachrichten – Stormarn Ausgabe – veröffentlicht.
Herr Herbrand eröffnet die Sitzung und erklärt, dass er mit sofortiger Wirkung den Vorsitz des Hauptausschusses aus persönlichen Gründen abgibt. Er verbleibt aber als Mitglied im Ausschuss.
Den Vorsitz der Sitzung übernimmt sodann Herr Iken
Er stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Einwendungen hiergegen werden nicht erhoben.
Sodann bittet er, über die nicht öffentliche Beratung des TOP 8 „Personalangelegenheiten“ abzustimmen.
Für eine nicht öffentliche Beratung:5 Stimmen
Gegen eine nicht öffentliche Beratung:0 Stimmen
Enthaltungen:0 Stimmen
Es ergibt sich somit folgende
Tagesordnung:
- Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.11.2016
- Information zur Neuordnung der Abwasserentsorgung
hier: Vorstellung durch die Fa. NORD-direkt GmbH
- Neuordnung der Schulträgerschaft der Grundschule Hamberge
- Ausstattung des Bauhofes
- Erweiterung der Parkplatzanlage des Amtes
- Haushaltssatzung und –plan 2017
hier: Änderung des Beschlusses vom 24.11.2016
- Verschiedenes
nicht-öffentlich
- Personalangelegenheiten
Zu 1:Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.11.2016
Die Niederschrift Nr. 21 /2013-2018 über die nicht öffentliche Sitzung des Hauptausschusses am 10. November 2017 war allen Ausschussmitgliedern zugegangen.
Einwendungen gegen Inhalt, Form und Fassung der Niederschrift werden nicht erhoben, sie gilt somit als genehmigt.
Zu 2:Information zur Neuordnung der Abwasserentsorgung
hier: Vorstellung durch die Fa. NORD-direkt GmbH
Herr Iken begrüßt Herrn Schwarz und Herrn Weber von der Fa. NORD-direkt GmbH.
Diese erläutern ein Konzept zur Neuordnung der Abwasserentsorgung.
Die Präsentation wird als Ausdruck an die Anwesenden verteilt.
Zu 3:Neuordnung der Schulträgerschaft der Grundschule Hamberge
Der Vorsitzende und die Verwaltung erläutern den Sachverhalt. Im Gegensatz zu der Vorlage hat sich eine Änderung des Anlagevermögens ergeben, da in der bisherigen Fassung die Apfelwiese nicht berücksichtigt war. Daher ändert sich die Summe des Wertausgleiches von 314.137,90 € auf 340.697,94 €. Entsprechend ändern sich die Werte des Vermögensausgleichs für die Gemeinde Hamberge auf 282.404,52 € und für die Gemeinde Wesenberg auf 58.293,42 €.
Unter Berücksichtigung dieser Änderung ergibt sich folgender
Beschluss:
Der Amtsausschuss möge beschließen:
Der Amtsausschuss nimmt die Beschlüsse der Gemeinden Hamberge und Wesenberg vom 09.05.2017 bzw. vom 27.04.2017 zur Rückübertragung der Trägerschaft der Grundschule Hamberge vom Amt auf die Gemeinden und einer Übertragung einer alleinigen Trägerschaft auf die Gemeinde Hamberge zum 01.09.2017 zur Kenntnis und erhebt keine Einwände.
Der Amtsdirektor wird ermächtigt, den der Urschrift der Niederschrift beigefügten öffentlich-rechtliche Vertrag zur Neuregelung der Schulträgerschaft und zur Vermögensauseinandersetzung zu unterzeichnen. Sofern sich vor der Vertragsunterzeichnung noch geringfügige Änderungen der Verträge ergeben, wird der Amtsdirektor ermächtigt, diesen für das Amt zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:5 Stimmen dafür
0Stimmen dagegen
0Stimmenthaltungen
Zu 4:Ausstattung des Bauhofes
Herr Wulf erläutert mit Bezug auf das letzte Arbeitsgespräch den Beschlussvorschlag. Anhand einer Aufgabenbetrachtung und einer Erprobung von Fahrzeugen hat sich das vorgeschlagene Beschaffungskonzept ergeben.
Nach kurzer Diskussion ergeht folgender
Beschluss:
Der Amtsausschuss möge beschließen:
- den Ankauf eines neuen Kompakttraktor mit Mähwerk, Schneeschild, Salzstreuer, Kehrmaschine und Frontlader für ca. 35.000,00 €
- den Ankauf eines gebrauchten LKW mit Abrollcontrainer für ca. 80.000,00 €
- den Ankauf eines gebrauchten Kleintransporters für ca. 10.000,00 €
Der Amtsdirektor wird ermächtigt, die Aufträge für die Neuanschaffung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:5 Stimmen dafür
0Stimmen dagegen
0Stimmenthaltungen
Zu 5:Erweiterung der Parkplatzanlage des Amtes
Nach kurzer Erläuterung durch Herrn Wulf ergeht folgender
Beschluss:
Der Amtsausschuss möge beschließen:
Die Sanierung und Erweiterung der Kundenparkplatzanlage am Amtsgebäude, gemäß der anliegenden Planung und der Kostenschätzung, für 40.000,00 € und bittet den Amtsdirektor, die Aufträge für die bauliche Ausführung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:5 Stimmen dafür
0Stimmen dagegen
0Stimmenthaltungen
Zu 6:Haushaltssatzung und –plan 2017
hier: Änderung des Beschlusses vom 24.11.2016
Herr Iken und Herr Wulf erläutern die Änderungen.
Beschluss:
Der Amtsausschuss möge beschließen:
Der Amtsausschuss beschließt unter Aufhebung des Haushaltsbeschlusses vom 24.11.2016 folgenden neuen Beschluss zum Haushalt 2017:
- Nach öffentlicher Beratung werden beschlossen:
- der Haushaltsplan für das Jahr 2017
- die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung des Amtes Nordstormarn für das Haushaltsjahr 2017
- Der Amtsausschuss ermächtigt gemäß § 18 Amtsordnung in Verbindung mit § 82 Absatz 1 Satz 4 Gemeindeordnung den Amtsdirektor bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 3.000 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis:5 Stimmen dafür
0Stimmen dagegen
0Stimmenthaltungen
Zu 7:Verschiedenes
a)Herr Schöning regt an, künftig die Schilder mit Hinweis auf die Vogelgrippe lesbarer zu gestalten.
b)Herr Wulf erläutert den Fortschritt des Ausbaus der ehemaligen Dienstwohnung zu Büroräumen. Die Arbeiten sollen Ende Mai fertig gestellt sein.
c)Herr Wulf gibt den aktuellen Überblick über die Unterbringung der Flüchtlinge.
d)Herr Wulf berichtet über die Resolution der Ämter des Kreises Stormarn zur Änderung der Amtsordnung hinsichtlich möglicher Zwangsfusionen. Aus den Parteien kamen diverse Rückmeldungen, die dem jeweiligen Parteiprogramm zu dieser Thematik entsprechen.
e)Herr Wulf nimmt nochmal Bezug auf den durch die Fa. NORD-direkt gehaltenen Vortrag und sieht darin einen Impuls für Überlegungen in den Gemeinden.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung.
Die Beratung wird nicht öffentlich fortgesetzt. Siehe hierzu gesondertes Protokoll.
Der Vorsitzende stellt die Öffentlichkeit wieder her und schließt um 20.50 Uhr die Sitzung.
(Albert Iken)stellv. Ausschussvorsitzender |
| (Christina Lehmann)Protokollführerin |
H:\Gremien 2013-2018\Amt Nordstormarn\2013-2018 Hauptausschuss\Niederschrift\2017-03-05 Nr. 22 HA 23_N.docx