Auszug - Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Westerau -hier: Entschädigungssätze für Wehrführungen der Freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertretungen
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Finanz-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die der Urschrift der Niederschrift beigefügte 3. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Westerau mit folgenden Änderungen zu beschließen:
Ab 01.01.2019 erhalten
a) § 6 Abs. 1 Gemeindewehrführer 1.000,00 €, Stellvertreter 500,00 €
b) § 6 Abs. 2 Ortswehrführer 500,00 €, Stellvertreter 250,00 €
c) § 6 Abs. 3 Jugendwehrwarte 500,00 €, Stellvertreter 250,00 €
d) § 6 Abs. 4 Gerätewarte 250,00 €.
Abstimmungsergebnis: | 5 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |