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Auszug - Bericht des Bürgermeisters  

Sitzung der Gemeindevertretung Heilshoop
TOP: Ö 4
Gremium: Gemeindevertretung Heilshoop Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 17.09.2018 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:30 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Heilshoop
Ort: Hauptstraße 45, 23619 Heilshoop
 
Wortprotokoll

Am 25.6.2018  nahm Herr Steen zusammen mit Herrn Ulverich die Kläranlage in Augenschein.

Nach Abnahme des Knicks müsste der Zaun erneuert werden.

 

Die Fa. Thomas Gerlach ist damit beauftragt worden, 2 x jährlich die Gullys zu leeren. Die Firma hat hierfür geeignete Maschinen; alle Amtsgemeinden haben der Firma einen entsprechenden Auftrag erteilt.

 

Der Bauhof der Amtsverwaltung hat einmalig die Sandfänge geleert.

 

Am 4.7.2018 fand die Begehung des Mönkhagener Redders mit dem Ingenieur Hinrichs statt. Dieser wird für das 780 m langeTeilstück der Gemeinde Heilshoop eine Kostenkalkulation für eine Instandsetzung erstellen. Vorab hat er mitgeteilt, dass bei einer Zuschussgewährung der gemeindliche Eigenanteil zwischen 22.000,-- und 25.000,-- € liegen dürfte. Der Antrag auf Zuschussgewährung wird seitens der Amtsverwaltung vorsorglich gestellt werden. Bis zur nächsten Gemeindevertretersitzung wird Herr Hinrichs die Kostenermittlung erstellt haben, so dass die Gemeinde dann entscheiden kann, ob sie bei einer Zuschussgewährung die Instandsetzung durchführen lassen will. Sollte die Gemeindevertretung von einer Instandsetzung absehen wollen, kann der Antrag auf Zuschussgewährung problemlos zurückgezogen werden.

 

Die Untersuchung des Wassers im Moorteich hat keine Beanstandungen ergeben. Es bestand lediglich der Verdacht auf Blaualgen. Ein Badeverbot musste allerdings wegen zu geringer Sichttiefe ausgesprochen werden. Seit dem 15.9.2018 ist die offizielle Badesaison beendet.

 

Die aus der Begehung des Spielplatzes hervorgegangenen Beanstandungen sind behoben. Das Kletternetz musste abgenommen werden. Es ist über einen Ersatz für das Klettergerüst nachzudenken. Die Kinder könnten in eine Ersatzbeschaffung einbezogen werden; die Gemeindevertreter sollten allerdings eine Vorauswahl treffen.

 

Im Gemeinschaftshaus ist eine neue Küche eingebaut worden.

 

Die Kreisverwaltung ist gebeten worden eine Geschwindigkeitsmessung zu veranlassen.

 

In der neuen Entschädigungsverordnung für freiwillige Feuerwehren sind die Höchstsätze für die Gemeindewehrführung angehoben worden und ist außerdem der prozentuale Höchstsatz der Entschädigung für den stellvertretenden Wehrführer von 50 % auf 75 % des Höchstsatzes des Wehrführers angehoben worden. Die Hauptsatzung der Gemeinde Heilshoop sieht die Anwendung der Höchstsätze vor.

 

Im aktuellen Plankonzept Windenergie des Landes Schleswig-Holstein ist die Fläche in Heilshoop nicht mehr aufgeführt. Über ein Beteiligungsportal des Landes kann sich jeder Einwohner bis zum 3.1.2019 äußern.

 

Herr Westphal gibt Erläuterungen zu den Schwierigkeiten mit einer Klärteichpumpe. Z.Z. läuft eine „Testpumpe“ (mit größerer Lagerung) problemlos.

 

 

 

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