Auszug - Sanierung einer Teilstrecke der Gemeindeverbindungsstraße 'Schulstraße'
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Beeck trägt vor, dass aufgrund der Vielzahl der eingegangenen FAG-Förderanträge statt ursprünglich 72 % doch nur ca. 60 % der Sanierungskosten förderfähig seien.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Hamberge beschließt
- die Sanierung einer 165 m langen Teilstrecke der Gemeindeverbindungsstraße „Schulstraße“ außerorts (mit Ausnahme der ca. 50 m langen Teilstrecke unter der BAB 1, Brückenbauwerk) mit geschätzten Baukosten in Höhe von 21.600,00 € vorbehaltlich einer Förderung von ca. 60 % der Sanierungskosten durch den Kreis Stormarn sowie
- die Sanierung für ein ca. 75 m langes Teilstück innerorts mit geschätzten Baukosten in Höhe von 9.500,00 € (nicht förderfähig)
- die Ingenieurkosten in Höhe von insgesamt 3.200,00 € (nicht förderfähig) zu tragen.
Da die Sanierung des Teilstücks innerorts sowie die Ingenieurkosten nicht förderfähig sind, sind in den Haushalt 2019 insgesamt 26.000,00 € (21.600,00 € x 60 % = ca. 13.000,00 € zzgl. 9.500,00 € zzg. 3.200,00 €) einzustellen.
Die Verwaltung wird gebeten, einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus FAG-Mitteln nach § 15 Finanzausgleichsgesetz für die Unterhaltung und Instandsetzung sowie den Um- und Ausbau von Gemeindeverbindungsstraßen zu stellen.
Der Eigenanteil der Gemeinde Hamberge für die zu fördernde Maßnahme beträgt ca. 13.000,00 €. Dieser Betrag sowie die Kosten für die nicht förderfähige Maßnahme innerorts sowie die Ingenieurkosten werden mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 26.000,00 € in den Haushalt 2019 eingestellt. Im Falle einer Bewilligung wird die Maßnahme durch die Gemeinde Hamberge umgesetzt.
Abstimmungsergebnis: | 12 | Stimmen dafür | |
|
| 0 | Stimmen dagegen |
|
| 0 | Stimmenthaltungen |
|
|
|
|