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Auszug - Bebauungsplan Nr. 7, 1. Teilbereich für das Gebiet Hansfelder Hof 1, südlich der Bundesstraße B 75, östlich Am Denkmal und nördlich der Trave hier: a) Aufhebung des Beschlusses vom 20.07.2017 b) Aufstellungsbeschluss c) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss   

Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Hamberge Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 08.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckraum Schulsporthalle Hamberge
Ort: Schulstraße 8a, 23619 Hamberge
2018/14-040 Bebauungsplan Nr. 7, 1. Teilbereich für das Gebiet Hansfelder Hof 1, südlich der Bundesstraße B 75, östlich Am Denkmal und nördlich der Trave
hier: a) Aufhebung des Beschlusses vom 20.07.2017
b) Aufstellungsbeschluss
c) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Beeck erläutert, der B-Plan Nr. 7 am östlichen Ortsausgang von Hamberge südlich der B 75 werde in 2 Teilbereichen entwickelt. Der 1. Teil überplane ein Privatgrundstück, welches von der Straße Am Denkmal und nicht über den 2. Teil des B-Plans Nr. 7 erschlossen werde.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

a) Aufhebung des Beschlusses vom 20.07.2017

 

Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.07.2017 wird aufgehoben.

 

b) Aufstellungsbeschluss

 

  1. Aus dem Bebauungsplan Nr. 7 wird der Teilbereich 1 herausgelöst und als selbstständiges Verfahren fortgeführt. Der Teilbereich 1 umfasst das Gebiet Hansfelder Hof 1, südlich der Bundesstraße B 75 (Stormarnstraße) östlich Am denkmal und nördlich der Trave. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

        Nachverdichtung des Gebietes sowie

        Sicherung einer geordneten Erschließung.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinde soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: öffentliche Informationsveranstaltung.

 

  1. Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Die Planung ist gemäß § 11 Abs. 1 LaPlaG anzuzeigen.

 

c) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung Hamberge mit folgendem Ergebnis geprüft.

 

a) berücksichtigt werden die Stellungahmen

      des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistung der Bundeswehr,

      des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein,

      der Deutschen Telekom GmbH sowie

      der Netz Lübeck GmbH.

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Stellunghamen

      des Kreises Stormarn sowie

 

Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüros Ostholstein, Bad Schwartau) sowie die zu berücksichtigenden, die teilweise zu berücksichtigenden und die nicht zu berücksichtigten Stellungnahmen ergeben sich aus der Übersicht vom 16.10.2016 und werden ohne Änderungen beschlossen. Die Anlage 1 ist in der beschlossenen Form der Urschrift der Niederschrift über diese Sitzung beizufügen.

 

Das Planungsbüro Ostholstein wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7, Teilbereich 1 für das Gebiet Hansfelder Hof, südlich der Bundesstraße B 75, Östlich Am Denkmal und nördlich der Trave und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt:

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Aufgrund des § 22 GO war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; Herr Albert Iken. Er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

Anzahl Gemeindevertreter: 13

Anwesend: 11

Abstimmungsberechtigt: 11

 


 

Abstimmungsergebnis: 

11

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

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