Auszug - Lärmaktionsplan der Gemeinde Badendorf hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen sowie Abschließender Beschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
- Die während des Beteiligungsverfahrens nach § 47 d BImSchG zum Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Badendorf abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in Anlage 1 aufgezeigtem Ergebnis geprüft.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Die Gemeindevertretung beschließt die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Badendorf in der vorliegenden Fassung – Anlage 2 – ohne Änderungen.
- Der Beschluss über die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Badendorf ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo dieser während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes auf der Internetseite www.laerm.schleswig-holstein.de einzustellen und dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zur Berichterstattung an die Europäische Kommission gem. § 47 d Abs. 7 BImSchG zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis: | 7 | Stimmen dafür | |
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| 1 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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