Sprungziele
Inhalt

Auszug - Haushaltssatzung- mit Plan 2019 der Gemeinde Badendorf  

Gemeinsame Sitzung des Finanzausschusses und des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Badendorf
TOP: Ö 10
Gremien: Finanzausschuss der Gemeinde Badendorf, Bau- und Wegeausschuss der Gemeinde Badendorf Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 12.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Badendorf
Ort: Dorfstraße 43, 23619 Badendorf
2018/11-077 Haushaltssatzung- mit Plan 2019 der Gemeinde Badendorf
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Staack geht auf die vorliegende Haushaltssatzung - mit Plan 2019 eine. Der vorliegende Entwurf des Ergebnisplanes würde mit einem Defizit von 96.500,00 € schließen. Hierzu gibt es Änderungen und Ergänzungen die in Protokoll aufgenommen werden sollen. Die Unterhaltung der Straße „Zum Klärwerk“ in Höhe von 45.000,00 € soll ins Jahr 2020 verschoben werden. Die Abwasser- und Wassergebühren sollen angepasst werden. Gleiches gilt für die Grund- und die Hundesteuer. Die Einnahmen für Mieten und Pachten in der Kita erhöhen sich um 10 %. Von 25.920,00 € auf 28512,00 €. Die Änderung der Entschädigungssatzung ist einzuarbeiten. Die Transferaufwendungen sind um 400,00 € zu verringern, da es kein Jubiläum Schule Zarpen in 2019 gibt. Die Deckenerneuerung "Langenjahrener Weg“ beträgt 80.000,00 € anstatt 72.500,00 €. Damit würde sich das Defizit auf ca. 30.000,00 € verringern. Ein entsprechendes Protokoll der Änderungen und Ergänzungen wurde der Amtsverwaltung zugesandt. 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von 300 v.H. auf 310 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird von 300 v.H. auf 310 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit den protokollierten Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2019.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Badendorf für das Haushaltsjahr 2019.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 


 

Abstimmungsergebnis: 

5

Stimmen dafür

 

 

1

Stimmen dagegen

 

 

2

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

Seite zurück Nach oben