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Auszug - Neufestsetzung von Verwaltungskostenanteilen für die kostenrechnenden Einrichtungen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung  

Sitzung des Amtsausschusses Nordstormarn
TOP: Ö 7
Gremium: Amtsausschuss Nordstormarn Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 15.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal
Ort: Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld
2018/23-023 Neufestsetzung von Verwaltungskostenanteilen für die kostenrechnenden Einrichtungen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Amtsdirektor erläutert die Vorlage hinsichtlich der Kalkulation von Verwaltungskosten. Zuletzt hatte eine Anpassung im Jahr 2001 stattgefunden. Der Kostenbeitrag wird derzeit pro Einwohner berechnet, zukünftig soll die Zahl der Hausanschlüsse maßgebend sein.

Die Aufnahme einer Preisgleitklausel wird diskutiert. Jedoch wird davon absehen. Stattdessen soll die Kalkulation jährlich geprüft werden.

 


 

Beschluss:

Der Amtsausschuss beschließt:

Die Verwaltungskostenanteile für die kostenrechnenden Einrichtungen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der amtsangehörigen Gemeinden werden auf der Grundlage des § 21 Absatz 2 Amtsordnung ab dem 01.01.2019 wie folgt festgesetzt:

 

Wasserversorgung:   25,87 € je abgerechneten Fall

Abwasserbeseitigung  39,67 € je abgerechneten Fall

 


 

Abstimmungsergebnis: 

41

Stimmen dafür

 

 

4

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

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