Auszug - Neufestsetzung von Verwaltungskostenanteilen für die kostenrechnenden Einrichtungen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Amtsdirektor erläutert die Vorlage hinsichtlich der Kalkulation von Verwaltungskosten. Zuletzt hatte eine Anpassung im Jahr 2001 stattgefunden. Der Kostenbeitrag wird derzeit pro Einwohner berechnet, zukünftig soll die Zahl der Hausanschlüsse maßgebend sein.
Die Aufnahme einer Preisgleitklausel wird diskutiert. Jedoch wird davon absehen. Stattdessen soll die Kalkulation jährlich geprüft werden.
Beschluss:
Der Amtsausschuss beschließt:
Die Verwaltungskostenanteile für die kostenrechnenden Einrichtungen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der amtsangehörigen Gemeinden werden auf der Grundlage des § 21 Absatz 2 Amtsordnung ab dem 01.01.2019 wie folgt festgesetzt:
Wasserversorgung: 25,87 € je abgerechneten Fall
Abwasserbeseitigung 39,67 € je abgerechneten Fall
Abstimmungsergebnis: | 41 | Stimmen dafür | |
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| 4 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |