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Auszug - Verschiedenes  

Sitzung des Amtsausschusses Nordstormarn
TOP: Ö 11
Gremium: Amtsausschuss Nordstormarn Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 15.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal
Ort: Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld
 
Wortprotokoll

a) Der Amtsdirektor erklärt, dass er den Winterdienst angeordnet hat und bittet alle Gemeinden zu prüfen, inwieweit ein zusätzlicher Bedarf besteht vor öffentlichen Gebäuden räumen zu lassen.

b) Am 02.12. findet im Gemeinschaftshaus Badendorf eine Typisierung zur Knochenmarkspende statt. Herr Wulf bittet, dies in die Gemeinden weiterzutragen. Hierfür wird im Amt eine digitale Version ausgedruckt und den Gemeinden zur Verfügung gestellt.

c) Am 28.11.2018 um 16:30 Uhr findet beim Kreis eine Informationsveranstaltung zu den Themen Klima, Schutz und Energie statt. Es wird unter anderem um Mobilität, Abwasserentsorgung, Förderungmöglichkeiten. Einige Mitglieder des Amtsausschusses planen hier eine Teilnahme.

d) Es wird keine öffentlich zugängliche Kaffeemaschine Amt geben, da zu kostenintensiv und Reinigungsaufwand zu hoch.

e) Zum Thema Kindergärten/Krippen:

Es besteht ein sehr hoher Bedarf an ca. 40 U3 Plätzen. Daher wird von Seiten des Amtes um Mithilfe aus den Gemeinden gebeten, Unterbringungsmöglichkeiten von Tagespflegeeinrichtungen zu ermitteln. Was als Wohnraum genehmigt ist, ist auch Tagespflegegeeignet. Maßnahmen zum Umbau in kindgerechte Räumlichkeiten ist überschaubar.

f) Kitasofortprogramm 2019

Es wird eine Fördersumme von 70.292,05 € zur Verfügung gestellt. Die Verteilung soll entsprechend der Anzahl von Kindergartenplätzen in den Gemeinden geschehen. Es gibt eine Förderquote von maximal 90% bei  Mindestmaßnahmen von 10.000 Euro für qualitätsverbessernde Maßnahmen (keine Erhaltungsmaßnahmen). Sollte von einer Einrichtung kein Antrag eingereicht werden erhöht sich die Fördermaßnahme für andere Einrichtungen. Die Träger sind hinsichtlich der Vorgaben informiert und werden gebeten, sich mit den Gemeinden abstimmen. Ein Antrag muß bis zum 10.12.2018 über das Amt gestellt werden.

Hierzu ergeht folgender Beschluss:

Die Fördersumme von 70292,05 wird auf alle aktuellen Regelplätze in den Gemeinde verteilt.

Diesem Beschluss wird einstimmig zugestimmt.

g) Kitafinanzierungsreform:

Zur Vorlage des Sozialministerium gibt es ein Gegenmodell des SHGT. Sollte das Sozialministerium sich durchsetzen, zahlt die Gemeinde an den Kreis, das Land an den Kreis und dieser entscheidet wie der Bedarf gedeckt wird. Dadurch entstehen höhere Kosten, die sich ggf. in Kreisumlage niederschlagen.

Das Modell des SHGT muss zur Vergleichbarkeit gerechnet werden. Hier ist angedacht, die entsprechenden Gesprächspartner Anfang 2019 einzuladen.

h) Die Fördermöglichkeit für Feuerwehrbekleidung werden angesprochen. Dies gilt für Bestellungen über 5.000 Euro. Erst wenn ein Förderbescheid ergangen ist darf bestellt werden.

i) Da die Mobilfunkversorgung (neues Netz 5G) neu ausgeschrieben wird, ergeht der Vorschlag unsere Bundestagsabgeordneten in einem vom Amtsdirektor verfassten Brief kurzfristig im Namen der Gemeinden zu bitte, die Ausschreibungsunterlagen hinsichtlich des Versorgungsgrads anzupassen, damit auch der ländliche Raum mitversorgt wird auf Basis von Fläche und nicht Bewölkerung.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt der Amtsvorsteher den öffentlichen Teil der Sitzung um 21:23 Uhr. Es wird in nicht-öffentliche Sitzung weiter getagt.

 

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