Auszug - Vorbereitung Beschilderung und Widmung in der Straße Eichkamp (inkl. Berücksichtigung Straßentyp in Straßenreinigungssatzung)
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Wortprotokoll |
Der Hinweis im Bebauungsplan, dass die Straße ein verkehrsberuhigter Bereich sein soll, begründet nicht automatisch verkehrsrechtliche Anordnungen. Der Ausschuss sieht in der Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs eher Nachteile (Ausweisung Parkbereiche muss erfolgen, Müll muss nach zur Kreisstraße gebracht werden). Außerdem verhindert die bauliche Situation des Straßenbereichs höhere Geschwindigkeiten. Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig keine Beschilderung für einen verkehrsberuhigten Bereich vorzunehmen. Das Amt soll gebeten werden, die Straßenreinigungsatzung im Hinblick auf diese Straßenart zu ergänzen (gemeinsamer Fußweg mit Fahrbahn) und die Widmungsverfügung vorzubereiten.