Auszug - Lärmaktionsplan der Gemeinde Feldhorst hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen sowie Abschließender Beschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Gemeinde ist durch die B75 und die Bahn einer erhöhten Lärmbelästigung ausgesetzt. Die Anlieger werden zur Belastung immer wieder befragt. Eine Fortschreibung des Lärmaktionsplans ist immer wieder erforderlich.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
- Die während des Beteiligungsverfahrens nach § 47 d BImSchG zum Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Feldhorst abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in Anlage 1 aufgezeigtem Ergebnis geprüft.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Die Gemeindevertretung beschließt die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Feldhorst in der vorliegenden Fassung – Anlage 2 – (mit folgenden Änderungen).
- Der Beschluss über die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Feldhorst ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo dieser während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes auf der Internetseite www.laerm.schleswig-holstein.de einzustellen und dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zur Berichterstattung an die Europäische Kommission gem. § 47 d Abs. 7 BImSchG zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis: | 8 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 1 | Stimmenthaltungen |
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