Auszug - Haushaltssatzung- mit Plan 2019
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
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Der Haushalt wird diskutiert. Folgende Fragen wurden während der Beratungen gestellt:
- Es wird von tendenziell zurückgehenden Schlüsselzuweisungen gesprochen aufgrund gestiegener Finanzkraft der Gemeinde. Welche ‚Treiber‘ sind maßgeblich bei der Bewertung der Finanzkraft bzw. für rückläufige Schlüsselzuweisungen?
- Wie wirken sich die geplanten Investitionen in den Folgejahren aus? (Jährliche AfA bzw. Auflösung von Zuschüssen). Hier Feuerwehrfahrzeug, aber auch Kleidung für die FF.
- Zur Schmutzwasserbeseitigung in Benstaben:
- Wie wurde das Defizit 2017 in Höhe von 5.700,00€ ermittelt bzw. kann die Abrechnung 2017 vorgelegt werden? Wie kann das Defizit aus dem entsprechenden Teilergebnisplan abgeleitet werden?
- Wie ermitteln sich die positiven Ergebnisse für 2018 und 2019 bzw. wie können diese aus dem entsprechenden Teilergebnisplan abgeleitet werden?
- Mit welchem Betrag ist aufgrund aktueller Erfahrungswerte sowie der Größe der Teiche für eine zukünftig notwendige Entsorgung des Klärschlamms zu rechnen?
Die Thematik der Schlammentsorgung sollte weiter im Bau- und im Finanzausschuss behandelt werden.
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Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt:
1. Der Hebesatz
für die Grundsteuer A bleibt bei 281%
für die Grundsteuer B bleibt bei 281%.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen beschlossen:
- Es sind zusätzlich 1.000,00€ für die Musikschule in den Haushalt einzustellen.
- Die Investitionssumme für die FF Barnitz wird auf 32.100,00€ insgesamt erhöht, bestehend aus 1. 30.000,00€ Beschaffung der Einsatzkleidung
2. 600,00€ Ersatzbeschaffung von Schnittschutzhosen
3.1.500,00€ Beschaffung einer Aufbewahrungseinrichtung für Mülltonnen
- Bildung eines neuen Produkts „Gemeindewehrführung“ mit folgenden Ansätzen:
1.Aufwendungen Ehrenamtliche Tätigkeit (Aufwandsentschädigung) EUR 1.000,00 (bzw. entsprechend derzeit gültiger Entschädigungssatzung)
2.Ausbildung Gemeindewehrführung (Lehrgänge LFS) EUR 1.500,00
- Produkt Dorffest
1.Das Konto 5291010 wird um 300,00€ auf 2.300,00€ erhöht
2.bisher um 300,00€ erhöht, der Antrag der FF Barnitz galt aber für beide Weh-
ren, insofern beträgt die Kostenübernahme durch die Gemeinde jeweils
300,00€
- Produkt 541010 und 551020
1.Das Konto 4131100 in Höhe von 3.400,00€ wird Produkt 541010 zu Produkt 551020 umgegliedert
2.Das Konto 5221000 bei Produkt 551020 wird um 3.400,00€ im Ansatz erhöht für die Maßnahmen:
-Neugestaltung Platz am alten Gerätehaus Groß Barnitz 1.700,00€
-Wanderweg Lokfeld/ Klein Barnitz und Barnitz/ Klein Wesenberg
1.700,00€
- Finanzplan
1.Konto 7831105 – Erwerb eines Feuerwehrfahrzeugs – wird im Planungsansatz 2020 mit 200.000,00€ angesetzt.
2.Gleichzeitig wird die zu erwartende Förderung aus mitteln Feuerschutzsteuer mit 35% angesetzt.
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2019.
- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Barnitz für das Haushaltsjahr 2019.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz wird der Ein- und Ausgabeplan 2019 für das durch die Freiwillige Feuerwehr Barnitz verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Abstimmungsergebnis: | 5 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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