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Auszug - Haushaltssatzung- mit Plan 2019  

Sitzung des Finanzausschusses sowie des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Barnitz
TOP: Ö 13
Gremien: Finanzausschuss der Gemeinde Barnitz, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Barnitz Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 27.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:04 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Groß Barnitz
Ort: Schlitzer Weg 3, 23858 Barnitz
2018/12-048 Haushaltssatzung- mit Plan 2019
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

1

 

Der Haushalt wird diskutiert. Folgende Fragen wurden während der Beratungen gestellt:

  1. Es wird von tendenziell zurückgehenden Schlüsselzuweisungen gesprochen aufgrund gestiegener Finanzkraft der Gemeinde. Welche ‚Treiber‘ sind maßgeblich bei der Bewertung der Finanzkraft bzw. für rückläufige Schlüsselzuweisungen?
  2. Wie wirken sich die geplanten Investitionen in den Folgejahren aus? (Jährliche AfA bzw. Auflösung von Zuschüssen). Hier Feuerwehrfahrzeug, aber auch Kleidung für die FF.
  3. Zur Schmutzwasserbeseitigung in Benstaben:
  1. Wie wurde das Defizit 2017 in Höhe von 5.700,00€ ermittelt bzw. kann die Abrechnung 2017 vorgelegt werden? Wie kann das Defizit aus dem entsprechenden Teilergebnisplan abgeleitet werden?
  2. Wie ermitteln sich die positiven Ergebnisse für 2018 und 2019 bzw. wie können diese aus dem entsprechenden Teilergebnisplan abgeleitet werden?
  3. Mit welchem Betrag ist aufgrund aktueller Erfahrungswerte sowie der Größe der Teiche für eine zukünftig notwendige Entsorgung des Klärschlamms zu rechnen?

Die Thematik der Schlammentsorgung sollte weiter im Bau- und im Finanzausschuss behandelt werden.

 

 

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1

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt:

 

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A bleibt bei 281%

für die Grundsteuer B bleibt bei 281%.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen beschlossen:

 

- Es sind zusätzlich 1.000,00€ für die Musikschule in den Haushalt einzustellen.

 

- Die Investitionssumme für die FF Barnitz wird auf 32.100,00€ insgesamt erhöht, bestehend  aus       1.               30.000,00€ Beschaffung der Einsatzkleidung

        2. 600,00€ Ersatzbeschaffung von Schnittschutzhosen

        3.1.500,00€ Beschaffung einer Aufbewahrungseinrichtung für Mülltonnen

 

- Bildung eines neuen Produkts „Gemeindewehrführung“ mit folgenden Ansätzen:

1.Aufwendungen Ehrenamtliche Tätigkeit (Aufwandsentschädigung) EUR 1.000,00 (bzw. entsprechend derzeit gültiger Entschädigungssatzung)

2.Ausbildung Gemeindewehrführung (Lehrgänge LFS) EUR 1.500,00

 

- Produkt Dorffest

1.Das Konto 5291010 wird um 300,00€ auf 2.300,00€ erhöht

2.bisher um 300,00€ erhöht, der Antrag der FF Barnitz galt aber für beide Weh-

ren, insofern beträgt die Kostenübernahme durch die Gemeinde jeweils

300,00€

 

- Produkt 541010 und 551020

1.Das Konto 4131100 in Höhe von 3.400,00€ wird Produkt 541010 zu Produkt 551020 umgegliedert

2.Das Konto 5221000 bei Produkt 551020 wird um 3.400,00€ im Ansatz erhöht für die Maßnahmen:

-Neugestaltung Platz am alten Gerätehaus Groß Barnitz 1.700,00€

-Wanderweg Lokfeld/ Klein Barnitz und Barnitz/ Klein Wesenberg

1.700,00€

 

- Finanzplan

1.Konto 7831105 – Erwerb eines Feuerwehrfahrzeugs – wird im Planungsansatz 2020 mit 200.000,00€ angesetzt.

2.Gleichzeitig wird die zu erwartende Förderung aus mitteln Feuerschutzsteuer mit 35% angesetzt.

 

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2019.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Barnitz für das Haushaltsjahr 2019.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz wird der Ein- und Ausgabeplan 2019 für das durch die Freiwillige Feuerwehr Barnitz verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

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1

 

 

Abstimmungsergebnis: 

5

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

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