Auszug - Festlegung Ökostrom oder Graustrom für die Lieferung ab 01.01.2020 und Ermächtigung zum Vertragsabschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Dusch und Herr Bleiziffern erläutern den Sachverhalt. Frau Jonas ergänzt die Aussagen. Es schließt sich eine Diskussion zur Stromart an. Zudem werden die gleichzeitige Ausschreibung beider Stromarten und Beauftragung der preisgünstigeren diskutiert. Im Ergebnis lässt der Vorsitzende über beide Alternativen abstimmen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Alternative 1:
Die Gemeindevertretung beschließt, im Rahmen der geplanten Ausschreibung für die Stromlieferung ab 01.01.2020 die Stromart von Ökostrom
festzulegen. Gleichzeitig soll eine Ausschreibung der Erdgaslieferung für die gemeindlichen Liegenschaften erfolgen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit den Bietern der wirtschaftlichsten Angebote für Strom und Erdgas einen Liefervertrag abzuschließen. Diese Regelung soll auch gelten, wenn der Vertrag mit den Vereinigten Stadtwerken endet (evtl. ab 2021 oder spätestens 2022).
Abstimmungsergebnis: | 3 | Stimmen dafür | |
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| 4 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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Alternative 2:
Die Gemeindevertretung beschließt, im Rahmen der geplanten Ausschreibung für die Stromlieferung ab 01.01.2020 die Stromart von Graustrom
festzulegen. Gleichzeitig soll eine Ausschreibung der Erdgaslieferung für die gemeindlichen Liegenschaften erfolgen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit den Bietern der wirtschaftlichsten Angebote für Strom und Erdgas einen Liefervertrag abzuschließen. Diese Regelung soll auch gelten, wenn der Vertrag mit den Vereinigten Stadtwerken endet (evtl. ab 2021 oder spätestens 2022).
Abstimmungsergebnis: | 4 | Stimmen dafür | |
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| 3 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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Damit wird der Gemeindevertretung Graustrom empfohlen.