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Auszug - Festlegung Ökostrom oder Graustrom für die Lieferung ab 01.01.2020 und Ermächtigung zum Vertragsabschluss  

Sitzung des Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschusses der Gemeinde Mönkhagen
TOP: Ö 6
Gremium: Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss der Gemeinde Mönkhagen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 13.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:31 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Langniendorf
Ort: Hauptstraße 29, 23619 Langniendorf
2019/18-048 Festlegung Ökostrom oder Graustrom für die Lieferung ab 01.01.2020 und Ermächtigung zum Vertragsabschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Dusch und Herr Bleiziffern erläutern den Sachverhalt. Frau Jonas ergänzt die Aussagen. Es schließt sich eine Diskussion zur Stromart an. Zudem werden die gleichzeitige Ausschreibung beider Stromarten und Beauftragung der preisgünstigeren diskutiert. Im Ergebnis lässt der Vorsitzende über beide Alternativen abstimmen.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

Alternative 1:

Die Gemeindevertretung beschließt, im Rahmen der geplanten Ausschreibung für die Stromlieferung ab 01.01.2020 die Stromart von                             Ökostrom

festzulegen. Gleichzeitig soll eine Ausschreibung der Erdgaslieferung für die gemeindlichen Liegenschaften erfolgen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit den Bietern der wirtschaftlichsten Angebote für Strom und Erdgas einen Liefervertrag abzuschließen. Diese Regelung soll auch gelten, wenn der Vertrag mit den Vereinigten Stadtwerken endet (evtl. ab 2021 oder spätestens 2022). 

 

Abstimmungsergebnis: 

3

Stimmen dafür

 

 

4

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Alternative 2:

Die Gemeindevertretung beschließt, im Rahmen der geplanten Ausschreibung für die Stromlieferung ab 01.01.2020 die Stromart von                             Graustrom

festzulegen. Gleichzeitig soll eine Ausschreibung der Erdgaslieferung für die gemeindlichen Liegenschaften erfolgen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit den Bietern der wirtschaftlichsten Angebote für Strom und Erdgas einen Liefervertrag abzuschließen. Diese Regelung soll auch gelten, wenn der Vertrag mit den Vereinigten Stadtwerken endet (evtl. ab 2021 oder spätestens 2022).

 


 

Abstimmungsergebnis: 

4

Stimmen dafür

 

 

3

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Damit wird der Gemeindevertretung Graustrom empfohlen.

 

 

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