Auszug - Festlegung Ökostrom oder Graustrom für die Lieferung ab 01.01.2020 und Ermächtigung zum Vertragsabschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Bleiziffer verweist auf die Beratung in der Sitzung des Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschusses am 13.02.2019. Er berichtet, dass die Stromkosten für die Straßenbeleuchtung der Gemeinde im vergangenen Jahr 3.500 € betrugen. Es schließt sich eine kurze Aussprache zur Auswahl der Stromart an, in dessen Verlauf Herr Petersson-Larsson über die Kosten bei den Stadtwerken Bad Oldesloe berichtet.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, im Rahmen der geplanten Ausschreibung für die Stromlieferung ab 01.01.2020 die Stromart von Ökostrom
festzulegen.
Für den Fall, dass sich die deutliche Mehrheit der amtsangehörigen Gemeinden für die Variante Graustrom entscheidet, ist die Gemeinde zur Ausschreibung dieser Stromart bereit.
Gleichzeitig soll eine Ausschreibung der Erdgaslieferung für die gemeindlichen Liegenschaften erfolgen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit den Bietern der wirtschaftlichsten Angebote für Strom und Erdgas einen Liefervertrag abzuschließen. Diese Regelung soll auch gelten, wenn der Vertrag mit den Vereinigten Stadtwerken endet (evtl. ab 2021 oder spätestens 2022).
Abstimmungsergebnis: | 8 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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