Auszug - Festlegung Ökostrom oder Graustrom für die Lieferung ab 01.01.2020 sowie Ermächtigung zum Vertragsabschluss sowie Ausschreibung Erdgaslieferung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Nach kurzer Erläuterung zum Begriff „Ökostrom“ und der bisherigen üblichen Praxis der Sammelausschreibungen im Amt Nordstormarn wird festgehalten, dass eine Ausschreibung für 3 Jahre Lieferzeit zu einem festen Preis erfolgen soll.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, im Rahmen der geplanten Ausschreibung für die Stromlieferung ab 01.01.2020 die Stromart von
•Alternative 1: Ökostrom
festzulegen. Gleichzeitig soll eine Ausschreibung der Erdgaslieferung für die gemeindlichen Liegenschaften erfolgen. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, mit den Bietern der wirtschaftlichsten Angebote für Strom und Erdgas einen Liefervertrag abzuschließen. Diese Regelung soll auch gelten, wenn der Vertrag mit den Vereinigten Stadtwerken endet (evtl. ab 2021 oder spätestens 2022).
Abstimmungsergebnis: | 12 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |