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Auszug - Festlegung Ökostrom oder Graustrom für die Lieferung ab 01.01.2020 sowie Ermächtigung zum Vertragsabschluss sowie Ausschreibung Erdgaslieferung   

Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg
TOP: Ö 5
Gremium: Gemeindevertretung Wesenberg Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 23.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:15 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Groß Wesenberg
Ort: Mühlenkamp 2, 23858 Wesenberg
2019/20-056 Festlegung Ökostrom oder Graustrom für die Lieferung ab 01.01.2020 sowie Ermächtigung zum Vertragsabschluss sowie Ausschreibung Erdgaslieferung

     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Nach kurzer Erläuterung zum Begriff „Ökostrom“ und der bisherigen üblichen Praxis der Sammelausschreibungen im Amt Nordstormarn wird festgehalten, dass eine Ausschreibung für 3 Jahre Lieferzeit zu einem festen Preis erfolgen soll.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, im Rahmen der geplanten Ausschreibung für die Stromlieferung ab 01.01.2020 die Stromart von
 

Alternative 1: Ökostrom

 

festzulegen. Gleichzeitig soll eine Ausschreibung der Erdgaslieferung für die gemeindlichen Liegenschaften erfolgen. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, mit den Bietern der wirtschaftlichsten Angebote für Strom und Erdgas einen Liefervertrag abzuschließen. Diese Regelung soll auch gelten, wenn der Vertrag mit den Vereinigten Stadtwerken endet (evtl. ab 2021 oder spätestens 2022).

 

 


 

Abstimmungsergebnis: 

12

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

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