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Auszug - Aktuelles zu den Kläranlagen in Wesenberg  

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Wesenberg
TOP: Ö 3
Gremium: Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Wesenberg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 06.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Ratzbek
Ort: Dorfstraße 46, 23858 Wesenberg
2019/20-072 Aktuelles zu den Kläranlagen in Wesenberg
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss

Einige Gemeindevertreter haben sich vor dem offiziellen Beginn der Sitzung des Ausschusses die Kläranlage in Ratzbek angesehen. Deutlich zur erkennen waren die Beschädigungen / Durchrostungen der Rohre, der zu niedrige Wasserstand in einem Pumpenschacht und die Funktionsweise der Zeitsteuerung der Anlage.

 

Im Rahmen der Ausschusssitzung wird das beigefügte „Handout“ nochmal erläutert. Die für die drei Anlagen beauftragten (kleinen) Gutachten dienen der erforderlichen Erhaltung der Betriebsfähigkeit der Anlagen und umfassen nur kurzfristig die nötigsten Maßnahmen.

 

Für die Kläranlage in Ratzbek zeichnet sich ein Leistungsumfang von rd. geschätzt 20 T€ ab für Rohrleitungen und Pumpen. Ein Gutachten wird nach der Sommerpause vorliegen.

 

Ebenso wird nach der Sommerpause ein Gutachten für die Kläranlage in Fliegenfelde vorliegen.

 

Für die Kläranlage in Groß Wesenberg ist das erste Gutachten fertiggestellt. Im Zusammenfassenden Ergebnis kann festgehalten werden, dass die Anlage ihre Kapazitätsgrenze für die Abwasseranschlüsse erreicht hat. Der Einfachheit halber gibt das Protokoll hier der Wortlaut des Gutachtens wieder, welches mündlich vorgetragen wurde: „Die Kläranlage hat in den kalten Monaten überhöhte Werte im CSB und Pges im Ablauf gezeigt. Alle anderen Werte konnten eingehalten werden. Die Vorklärung ist relativ groß ausgelegt, dies wirkt sich positiv auf die Reinigungsleistung im Belebungsbecken aus.

Derzeit sind bereits 415 EW an die Kläranlage, die mit 400 EW bemessen ist, angeschlossen, sodass weniger Sicherheiten gegen Betriebsschwankungen vorhanden sind.

Ein weiterer Anschluss von 15 EW ist unter Anwendung der gängigen Regel darstellbar, da der Überschussschlamm einer weiteren Behandlung in einer größeren Kläranlage zugeführt wird und eine Stabilisierung des Schlammes über 20 Tage als ausreichend angesehen werden kann. Somit ist die Größe des Belebungsbeckens ausreichend für die Reinigungsleistung. Da die in den generellen Bemessungsregeln (DWA 222) vorgesehenen Sicherheiten durch die Anwendung des DWA 226 minimiert werden, ist ein besonderes Augenmerk auf den Betrieb der Anlage zu legen. Es wird empfohlen, die Ablaufwerte alle zwei Monate zu kontrollieren und einen Trockensubstanzgehalt parallel zu bestimmen, um den ordnungsgemäßen Betrieb der biologischen Stufe zu überwachen.“

 

In der laufenden Baugenehmigungspraxis bedeutet dies, dass den derzeit vorliegenden Bauanträgen zugestimmt werden kann und das gemeindliche Einvernehmen zur gesicherten Erschließung der an der Hauptstraße vorliegenden Anträge erteilt werden wird.

 

Für darüber hinaus gehende Anschlüsse ist die Erschließung derzeit nicht gesichert.

 

Aufgrund des thematischen Zusammenhangs leitet der Vorsitzende über zum Tagesordnungspunkt 5.

 


 

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