Auszug - Widmung von Straßen und Wegen für den öffentlichen Verkehr im Neubaugebiet B-Plan Nr. 6
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Beeck berichtet, dass die der Gemeinde Hamberge zwischenzeitlich übergebenen Straßen „Haferkoppel“ und „Roggenring“ noch dem öffentlichen Verkehr nach dem Straßenwegegesetz zu widmen seien.
Beschluss:
Die Gemeinde Hamberge als Träger der Straßenbaulast gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes StrWG des Landes Schleswig-Holstein widmet folgende Straßen dem öffentlichen Verkehr und stuft sie als Ortsstraßen i.S.d. § 3 (1) Nr. 3a StrWG ein:
- Straße „Roggenring“ im B-Plan Nr. 6, Flurstück 175 der Flur 4 der Gemarkung Hansfelde,
- Straße „Haferkoppel“ im B-Plan Nr. 6, Flurstücke 175, 176, 179, 182 der Flur 4 der Gemarkung Hansfelde.
Die Amtsverwaltung wird gebeten, die Wirdmung öffentlich bekannt zu machen und die Straßenaufsichtsbehörde in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: | 10 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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