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Auszug - Verschiedenes  

Sitzung des Amtsausschusses Nordstormarn
TOP: Ö 11
Gremium: Amtsausschuss Nordstormarn Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 01.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:15 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal
Ort: Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld
 
Wortprotokoll

a) Es erfolgt ein Hinweis, dass die Schöffenwahl ansteht.

b) Frau Weidlich weist darauf hin, dass im Amt von einigen Gemeinden Chroniken aufbewahrt werden. Diese sollen zurück an die Gemeinden gehen, um verteilt / verkauft zu werden.

c) Herr Wulf weist darauf hin, dass in Sankelmark auch Fördermöglichkeiten im Rahmen von Klimaschutzinvestitionen besprochen wurden. Für Kita´s, Schulen und Sportstätten gebe es die Möglichkeit durch den Erwerb von effizienten Elektorgeräten wie Pumpen, Heizungen oder Beleuchtungen eine Förderung bis zu 40% zu erhalten. Die Mindestfördersumme liegt bei 5.000,00 Euro – diese könnte durch gemeinsame Anschaffung erreicht werden. Bitte melden Sie den Bedarf dem Hauptamt.

Es werden öffentliche Wifi-Zugänge an öffentlichen Orten gefördert. Fördergutscheine in Höhe von 15.000 Euro sollen im Windhundverfahren über eine Onlineanmeldung vergeben werden. Herr Wulf koordiniert die Meldung. Interesse besteht bereits für die DGS Zarpen und das Amtsgebäude. Informationen zum Programm erhalten Sie unter

https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/faq/wifi4eu-fragen-und-antworten

d) In einem Landesschulbauprogramm werden insgesamt 50 Millionen Euro bis 2020 ausgeschüttet, ohne Bindung an finanzschwache Gemeinden. Für 7,5 Mio. Euro wird die Sanierung von Schultoiletten fortgesetzt. Die Richtlinie erscheint in Kürze. Weitere 7,5 Mio Euro sollen für Sportplätze und Laufbahnen zur Verfügung stehen. Bitte melden Sie den Bedarf an das Bauamt.

e) Im Bereich Kita wird es eine Förderung von zusätzlich 50 Mio. Euro 2018 und 20 Mio. in 2019 geben. Die Mittel verteilen sich jedoch auf eine steigende Anzahl von Betreuungsplätzen.

f) Desweiteren ist in einem Infrastrukturprogramm die Förderung von jährlich 45 Mio. Euro vereinbart. Für die Feuerwehren stehen in 2018 4 Mio. Euro und in 2019 2 Mio. Euro für Feuerwehrgerätehäuser zur Verfügung. Die Gemeindewehrführer sollen hier bitte ihren Bedarf klären, auch im Hinblick auf Auflagen der Unfallkassen. Die erste Förderung dient vorrangig der Bedarfsermittlung. Da die Richtlinie erst im April 2018 erscheint und Anträge voraussichtlich bis September 2018 möglich sind (Wahl) bietet sich eine zeitnahe Planung des Finanzbedarfs in den Gemeinden an.

Das Infrastrukturprogramm sollen ein Ausgleich für den Wegfall der Straßenausbaubeiträge sein. Die absoluten Zahlen für die Gemeinden werden von der Amtsverwaltung als Liste nachgereicht.

g) Herr Wulf bittet darum, bei der Vergabe von Aufträgen mindestens ab 10.000,00 Euro unbedingt Herrn Benn in die Vergabe einzubinden um die rechtlichen, verbindlichen Vorgaben einzuhalten. Bei allen Vergaben sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit zu beachten, sprich 3 Angebote einzuholen und gegeneinander zu prüfen.

 

Herr Dr. Mosler erkundigt sich nach dem Bedarf an öffentlich zugänglichen Defibrillatoren. Als sinnvoll wird ein Gerät z.B. im Gemeinschaftshaus erachtet.

 

Herr Wulf bittet die Bürgermeister darum, sich Gedanken zu machen, wie es mit der Betreuung im Elementar- und Krippenbereich weitergehen kann und sich hierzu bitte mit Frau Weidlich abzustimmen. Er rät in diesem Zusammenhang zu einer Zusammenarbeit der Gemeinden, auch bei der Information über freie Plätze. Sinnvoll ist auf alle Fälle auch, unter den Gemeinden die Information weiter zu geben, wer wo welche Einrichtungen plant.

 

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