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Auszug - Stichweg Dorfstraße / Regenwasserbeseitigung von Privatgrundstücken  

Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Westerau
TOP: Ö 3
Gremium: Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Westerau Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 19.08.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Westerau
Ort: Schulstraße 6, 23847 Westerau
2019/21-057 Stichweg Dorfstraße / Regenwasserbeseitigung von Privatgrundstücken
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Bürgermeisterin berichtet, dass nicht nur in diesem Weg sondern auch bei einigen anderen Grundstücken Oberflächenwasser der Grundstücke ohne Abflussrinnen an der Grundstücksgrenze über die Straßenabläufe in die Kanalisation abgeleitet wird. Das Wasser und der oft eingetragene Sand sorgen für Probleme an anderen Stellen. Der Vorsitzende berichtet sogar von einem Ereignis, wo ein Schachtdeckel durch die Überlastung im Kanalnetz angehoben wurde und daneben lag. Dadurch lag der gesamte Schacht offen.

 

Die Bürgermeisterin hat beim Ing.-Büro Hinrichs sehr grobe Kostenrahmen für unterschiedlich aufwendige Sanierungsvarianten ermitteln lassen. Es ist jetzt ein Planungsauftrag an das Büro notwendig. Außerdem berichtet der Vorsitzende von Gesprächen mit der Eigentümerin des landwirtschaftlichen Grundstücks, damit dort eine Abflussrinne eingebaut wird. Die Anliegerin hat sich grundsätzlich bereit erklärt; es muss noch ein Termin für die Umsetzung benannt werden. Es bietet sich auch an, dass die Rinne (mit Kostenerstattung durch die Anliegerin) in Zusammenhang mit den gemeindlichen Maßnahmen gebaut wird.

 

Eine verkehrsrechtliche Begrenzung des Stichweges auf bestimmte Tonnagen ist nicht möglich.

 

Durch die Amtsverwaltung muss geklärt werden, ob eine teilweise Kostenträgerschaft der Sanierungskosten durch die Baumaßnahmen auf dem landwirtschaftlichen Grundstück in Frage kommt. In Zusammenhang mit Neubauvorhaben wird von der Amtsverwaltung auf die Kostenträgerschaft für Schäden durch Baufahrzeuge hingewiesen. Die Gemeinde bittet hierzu die Bauakte zu prüfen und klärt die Angelegenheit evtl. auch mit dem Rechtsanwalt Herrn Dörfler.

 


Beschluss:

Der Finanz-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen, das Ing.-Büro Hinrichs und Partner mit der weiteren Planung von Sanierungsmaßnahmen zu beauftragen.

 


 

Abstimmungsergebnis: 

4

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 


 

 

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