Auszug - Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Westerau für das Gebiet Ortsteil Trenthorst, südlich der Gemeindestraße Trenthorst zwischen Hausnummern 26 und 32 hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Bürgermeisterin berichtet auf Nachfrage, dass der Zugang zur Löschwasserentnahmestelle auf der B-Plan-Fläche grundbuchlich gesichert wurde.
Beschluss:
Der Finanz-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen
- des Kreises Stormarn vom 30.07.2019 und
- des Bundes für Umwelt und Naturschutz vom 19.07.2019
Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüros Ostholstein, Bad Schwartau) sowie die zu berücksichtigende Stellungnahme ergeben sich aus der Übersicht vom 01.08.2019 (Anlage 1) und werden ohne Änderungen beschlossen. Die Anlage 1 ist in der beschlossenen Form der Urschrift der Niederschrift über diese Sitzung beizufügen.
Das Planungsbüro Ostholstein wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 9 für das Gebiet Ortsteil Trenthorst, südlich der Gemeindestraße Trenthorst zwischen Hausnummern 26 und 32 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-nordstormarn.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Bemerkungen: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis: | 4 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |