Auszug - Jahresabschluss der Gemeinde Barnitz zum 31.12.2017
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Wortprotokoll |
Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2019/12-067 vom 14.10.2019
Dem Prüfungsausschuss liegt der Jahresabschluss zum 31.12.2017 mit seinen Bestandteilen gemäß § 95n Absatz 3 Gemeindeordnung vor. Der Jahresabschluss 2017 weist in der Ergebnisrechnung einen Jahresüberschuss in Höhe von 128.162,27 € aus.
Im Einzelnen führte der Prüfungsausschuss folgende Prüfungshandlungen durch:
- Überprüfung, ob der Haushaltsplan eingehalten worden ist.
- Überprüfung der Belege, dass sie sachlich und rechnerisch belegt worden sind.
- Überprüfung der richtigen Verbuchung der Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.
- Überprüfung der Vermögensverwaltung und des richtigen Nachweises des
Vermögens. - Überprüfung des Anhangs und des Lageberichts auf dessen Vollständigkeit.
Die anhand von Stichproben durchgeführte Prüfung ergab eine Beanstandung. Der entsprechend § 25 Absatz 3 GemHVO- Doppik vorzunehmende Ausgleich zwischen der Allgemeinen Rücklage und der Ergebnisrücklage wurde fehlerhaft vorgenommen. Er ist zu korrigieren.
Das Ergebnis wurde in einem entsprechendem Schlussbericht dokumentiert. Dieser wird im nächsten Schritt der Gemeindevertretung zusammen mit dem insoweit berichtigten Jahresabschluss zwecks abschließender Beschlussfassung vorgelegt.