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Auszug - Haushaltssatzung- mit Plan 2020  

Gemeinsame Sitzung des Finanz- und Kulturausschusses sowie des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Rehhorst
TOP: Ö 5
Gremien: Finanz- und Kulturausschuss Gemeinde Rehhorst, Bau-, Wege- und Umweltausschuss Gemeinde Rehhorst Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 04.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Rehhorst
Ort: Up´n Knust 26, 23619 Rehhorst
2019/19-088 Haushaltssatzung- mit Plan 2020
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Böttger berichtet über die Abstimmungsgespräche mit der Kämmerei des Amtes Nordstormarn und teilt mit, dass der vorliegende Entwurf nicht auf den zuletzt abgestimmten Zahlen beruht. Im Anschluss werden einzelne Positionen besprochen. Hierbei werden auch über den vor der Sitzung überreichten Zuschussantrag der Freiwilligen Feuerwehr Pöhls und das geplante Jahresbudget thematisiert. Frau Jonas macht darauf aufmerksam, dass zwischen investiven Kosten und Sachkosten unterschieden werden muss. Das Budget umfasst die laufenden Kosten. Der beantragte Zuschuss für die Feuerwehrschutzhelme und die Nebelmaschine sind Investitionen. Weiterhin werden die veranschlagten Aufwendungen für den neuen Kita-Träger angesprochen. Die Angabe im Haushaltsentwurf ist zu prüfen. Es wird auch noch ein Antrag für das Spielhaus in Pöhls erwartet, der im Entwurf nicht berücksichtigt ist.

 

Auf Herrn Rohwers Anfrage, teilt Frau Rathje-Buck mit, dass die Abrechnung des Elternvereins für die Kindertagesstätte für 2018 jetzt vorliegt. Es werden ca. 23.400 € zurückgezahlt.

 

Frau Böttger macht auf die sinkende Bevölkerungszahl aufmerksam und fragt an, ob die vorgeschlagene Erhöhung der Grundsteuer-Hebesätze zur Kostendeckung zweckmäßig sei. Es schließt sich eine Diskussion zur Notwendigkeit und zur Höhe an. Im Ergebnis besteht Einigkeit, auf die Erhöhung zu verzichten.

 

Auf Frau Gerritzen Anfrage erläutert Frau Jonas kurz den Unterschied zwischen der allgemeinen Auftragsbefugnis der Bürgermeisterin nach Hauptsatzung bis zu einem Wert von 2.500 € und der Entscheidungsbefugnis nach Nr. 3 der Beschlussempfehlung für über- und außerplanmäßige Ausgaben bis 1.000 €.

 

Im Anschluss wird nur über Nr. 1 des Beschlussvorschlages abgestimmt. Der Haushaltsentwurf soll zur Sitzung der Gemeindevertretung überprüft und ergänzt werden.

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird unverändert auf 332 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird unverändert auf 332 v.H. festgesetzt.

 

 


 

Abstimmungsergebnis: 

9

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

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