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Auszug - Haushaltssatzung- mit Plan 2020 der Gemeinde Feldhorst  

Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Feldhorst
TOP: Ö 4
Gremium: Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Feldhorst Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 05.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:53 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus OT Steinfeld
Ort: Steinfeld 71, 23858 Feldhorst
2019/13-090 Haushaltssatzung- mit Plan 2020 der Gemeinde Feldhorst
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Haushalt schließt mit einem leichten Defizit ab. Dies ist bedingt durch Investitionen in 2019, wie Deckensanierungsmaßnahmen und die Inlinersanierung der Schmutzwasserkanäle in Steinfeld.

 

Herr Wramp erläuert die Gesetzesänderungen im folgenden Jahr:

zu IIa: Es sind nur noch 35% der Gewerbesteuerumlage an das Land abzuführen, für 2019 betrug der Steuersatz noch 67%.

zu IIb: Der kommunale Finanzausgleich muss neu geregelt werden, da der bisherige verfassungswidrig ist. Angeblich sind Gemeinden nicht ausreichend berücksichtigt worden. Für den ländlichern Raum, wie die Gemeinden des Amtes Nordstormarn, wird es aber trotzdem weniger Schlüsselzuweisungen geben. Der SHGT versucht hier Verbesserungen für die Gemeinden zu erwirken.

zu IIc: Der Sonderausgleich läuft eigentlich aus, soll aber für 2020 noch beibehalten werden. Ab 2021 sollen dann Schlüsselzuweisungen (z.B. für die Sanierung der Gemeindeverbindungswege) wegfallen. Effektiv bedeutet dies Minderzuweisungen für die Gemeinde.

zu IId: Ab dem 1.8.20 soll das neue Kita-Reformgesetz in Kraft treten. Dies sieht unter anderem einen höheren Betreuungsschlüssel für die Kinder vor. Eine Umsetzung erfolgt mittelfristig (3 bis 5 Jahre), da die Maßnahmen nicht sofort umsetzbar sind. Mit einer Mehrkostenbelastung von bis zu 25% ist zu rechnen.

 

Die Grundsteuerreform ist noch nicht im Haushaltsplan brücksichtigt, da die Meßbeträge noch nicht bekannt sind. Die Schlüsselzuweisungen bleiben gleich, egal, ob der Hebesatz angehoben wird oder nicht.

 

r das Gemeinschaftshaus Steinfeld wird ein eigenes Produkt angelegt, um eine Vermischung mit dem Produkt ‚Feuerwehr zu vermeiden.

 

Es wird darum gebeten, die liquiden Mittel aufzugliedern, die durch den Austritt aus dem Schulverband und der Abschreibung aus der Mischwasserkanalisation der Gemeinde zugeflossen sind.

 

Die Feuerwehren werden gebeten bis zur GV am 14.11.19 ihre Haushaltspläner 2020 vorzulegen. 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt:

1. Der Hebesatz

r die Grundsteuer A wird von 315 v.H. auf 315 v.H. festgesetzt,

r die Grundsteuer B wird von 315 v.H. auf 315 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2020.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Feldhorst für das Haushaltsjahr 2020.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.


 

Abstimmungsergebnis: 

6

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

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