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Auszug - Haushaltssatzung- mit Plan 2020 der Gemeinde Zarpen  

Gemeinsame Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses sowie des Finanzausschusses der Gemeinde Zarpen
TOP: Ö 7
Gremien: Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde Zarpen, Finanzausschuss der Gemeinde Zarpen Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 14.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:45 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte 'Zum Eckkrug' Zarpen
Ort: Hauptstraße 50, 23619 Zarpen
2019/22-065 Haushaltssatzung- mit Plan 2020 der Gemeinde Zarpen
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Haake berichtet zum Haushalt.

Der Kämmerer Herr Wramp wird hinsichtlich der Hebesätze gebeten, den Unterschiedsbetrag zu berechnen aus den Salden aus Einnahme und Ausgabe bei Anwendung eines Hebesatzes über 325 v.H. und eines Hebesatzes über 339 v.H. Außerdem wird Herr Wramp gebeten eine Aufstellung der Hebesätze der amtsangehörigen Gemeinden vorzulegen.

Hinsichtlich der Höhe des Hebesatzes wird der Gemeindevertretung gegenüber noch kein Vorschlag unterbreitet.

Unter Pkt. 4 des Beschlussvorschlages, Ein- und Ausgabeplan der Freiwilligen Feuerwehr, wird der in Satz 3 der Vorlage genannte Betrag von 1.000 € durch 2.000 € ersetzt. 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird auf ….. v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird auf ….. v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen beschlossen:

 Die für eine Sanierung des Gemeindeweges Redder vorgesehenen Einnahme- und Ausgabehaushaltsansätze werden gestrichen. Es handelt sich für die Einnahme um das Sachkonto 6811200, Einzahlungen aus FAG-Zuwendungen Deckensanierung über 55.800 € und für die Ausgabe um das Sachkonto 7852400, Auszahlungen investiver Deckensanierung über 101.000 €.             

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2020.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Zarpen für das Haushaltsjahr 2020.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden der Ein- und Ausgabeplan für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Zarpen verwaltetete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 


 

Abstimmungsergebnis: 

10

Stimmen dafür

 

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

 

2

Stimmenthaltungen

Herr Hoffmann

Herr Gerlitz

 

 

 

 

 

 

 

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