Auszug - Haushaltssatzung- mit Plan 2020 der Gemeinde Heidekamp
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Der Hebesatz
für die Grundsteuer A wird von 331 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt,
für die Grundsteuer B wird von 331 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne Änderungen beschlossen:
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2020.
- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Heidekamp für das Haushaltsjahr 2020.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für die Jahre 2019 und 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Heidekamp verwaltetete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis: | 7 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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