Auszug - Haushaltssatzung- mit Plan 2020 der Gemeinde Zarpen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Kämmerer Herr Wramp hat zur heutigen Sitzung einen neue Beschlussvorlage zur Haushaltssatzung- mit Plan für 2020 gefertigt, die die Änderungen aus der gemeinsamen Sitzung des Finanzausschusses und des Bau-, Wege- und Umweltausschusses berücksichtigt. Die Beschlussvorlage wird verteilt.
Herr Schöning weist darauf hin, dass die Haushalte beider Kindergärten für 2020 noch fehlen. Im Rahmen einer sich anschließenden Diskussion darüber, ob deshalb die Beschlussfassung des gemeindlichen Haushaltes verschoben werden sollte, wird die Amtsverwaltung gebeten, Vorschläge zu unterbreiten, wie dem Missstand begegnet werden kann bzw. Druck auf den Kirchenkreis auszuüben.
In die Beschlussvorlage ist ein weiterer Haushaltsansatz über 2.500 € hinsichtlich der Anschaffung eines Geschwindigkeitsmessgerätes einzuplanen.
Anschließend wird zunächst hinsichtlich des Punktes 1 des Beschlussvorschlages darüber abgestimmt, ob der Hebesatz für die Grundsteuern auf 339 v.H. angehoben werden soll.
Beschluss:
Der Hebesatz für die Grundsteuern A und B werden von 325 v.H. auf 339 v.H. angehoben.
Abstimmungsergebnis: | 10 | Stimmen dafür |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 3 | Stimmenthaltungen | Herr Haake Frau Herbst Herr Zimmermann |
Anschließend wird über den Beschlussvorschlag insgesamt abgestimmt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird von 325 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt,
für die Grundsteuer B wird von 325 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgender Änderung beschlossen:
Aufnahme eines Haushaltsansatzes in Höhe von 2.500 € zur Anschaffung eines Geschwindigkeitsmessgerätes
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2020.
- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Zarpen
für das Haushaltsjahr 2020.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden der Ein- und Ausgabeplan für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Zarpen verwaltetete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis: | 10 | Stimmen dafür |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 3 | Stimmenthaltungen | Herr Haake Frau Herbst Herr Zimmermann |
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