Auszug - Haushaltssatzung- mit Plan 2020 der Gemeinde Hamberge
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschlussgrundlage: Beschlussvorlage: 2020/14-107 vom 12.02.2020
Herr Dr. Merkel erläutert den Haushalt für das Jahr 2020.
Es wird beantragt,
- den Haushaltsansatz für die Seniorenbetreuung auf 1.500,00 € zu erhöhen,
- den Haushaltsansatz für Ehrungen und Repräsentation auf 6.000,00 € zu erhöhen,
- den ursprünglich erwarteten Zuschuss zu den Schultoiletten zu streichen,
- den unter 3. und 4. des Beschlussvorschlages genannten Betrag jeweils von 1.000,00 € auf 3.000,00 € zu erhöhen sowie
- für die Errichtung eines Buswartehäuschens 11.000,00 € einzuplanen.
Darüber besteht Einvernehmen.
Herr Dr. Merkel lässt zunächst über die vorgeschlagene Festsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer A und B auf 339 v.H. abstimmen.
Abstimmungsergebnis: | 10 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
1. Der Hebesatz
für die Grundsteuer A wird von 332 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt,
für die Grundsteuer B wird von 332 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen:
- Erhöhung des Haushaltsansatzes für die Seniorenbetreuung auf 1.500,00 €,
- Erhöhung des Haushaltsansatzes für Ehrungen und Repräsentation auf 6.000,00 €,
- Streichung des ursprünglich erwarteten Zuschusses zu den Schultoiletten,
- Erhöhung des unter 3. und 4. des Beschlussvorschlages genannten Betrages jeweils von 1.000,00 € auf 3.000,00 € sowie
- Einplanung von 11.000,00 € für die Errichtung eines Buswartehäuschens.
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2020 sowie
- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Hamberge für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 3.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz wird der Ein- und Ausgabeplan für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr Hamberge verwaltete Sondervermögen, bestehend aus der Einsatzabteilung und der Jugendwehr, genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 3.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis: | 10 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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