Auszug - Haushaltssatzung- mit Plan 2020 der Gemeinde Hamberge
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschlussgrundlage: Beschlussvorlage 2020/14-107 vom 12.02.2020
Herr Beeck erläutert, der Haushalt der Gemeinde Hamberge schließe mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von ca. 258.000,00 € ab, wobei zu berücksichtigen sei, dass Abschreibungen u.a. auch für den Neubau der Kindertagesstätte und der Schule mit zu dem Ergebnis beitragen würden. Zudem sei durch die bevorstehende Kita-Reform mit höheren Kosten für die Kinderbetreuung zu rechnen. In Anbetracht der Haushaltslage sei eine Anhebung der Hebesätze der Grundsteuern A und B auf 339 v. H. erforderlich. Außerdem seien folgende Änderungen gegenüber dem vorliegenden Haushaltsplan durch den gemeinsamen Finanzausschuss sowie Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss empfohlen worden:
- Erhöhung des Haushaltsansatzes für die Seniorenbetreuung auf 1.500,00 €
- Erhöhung des Haushaltsansatzes für Ehrungen und Repräsentation auf 6.000,00 €
- Streichung des ursprünglich erwarteten Zuschusses zu den Schultoiletten
- Erhöhung des unter 3. Und 4. Des Beschlussvorschlages genannten Betrages jeweils von 1.000,00 € auf 3.000,00 €
- Einplanung von 11.000,00 € für die Errichtung eines Buswartehäuschens an der B 75
Darüber besteht weiterhin Einvernehmen. Eine Aussprache wird nicht gewünscht.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Der Hebesatz
für die Grundsteuer A wird von 332 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt,
für die Grundsteuer B wird von 332 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen
- Erhöhung des Haushaltsansatzes für die Seniorenbetreuung auf 1.500,00 €
- Erhöhung des Haushaltsansatzes für Ehrungen und Repräsentation auf 6.000,00 €
- Streichung des ursprünglich erwarteten Zuschusses zu den Schultoiletten
- Erhöhung des unter 3. Und 4. Des Beschlussvorschlages genannten Betrages jeweils von 1.000,00 € auf 3.000,00 €
- Einplanung von 11.000,00 € für die Errichtung eines Buswartehäuschens an der B 75
beschlossen:
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2020.
- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Hamberge für das Haushaltsjahr 2020.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 3.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz wird der Ein- und Ausgabeplan für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr Hamberge verwaltete Sondervermögen, bestehend aus der Einsatzabteilung und der Jugendwehr, genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 3.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis: | 11 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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