Auszug - Genehmigung Haushaltspläne 2019 der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Westerau
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2019 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Westerau verwaltete Sondervermögen genehmigt werden. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und die jeweiligen Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis: | 8 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |