Auszug - Überprüfung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Barnitz
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Schütt informiert kurz über den Sachverhalt und erteilt Frau Jonas das Wort. Sie erläutert die rechtlichen Hintergründe, die maßgeblichen Lärmquellen und deren Auswirkungen auf die Gemeinde sowie den Entwurf des Lärmaktionsplanes.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wird gemeinsam mit den Einwohnerinnen und Einwohnern seitenweise besprochen. Im Ergebnis werden einige Änderungen und Ergänzungen vereinbart.
Beschluss:
- Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Barnitz wird gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG fortgeschrieben.
- Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Barnitz wird in der vorliegenden Fassung mit folgenden Änderungen beschlossen.
in 1.2 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen … und
in 2.3 Angabe der vorhandenen Lärmprobleme und verbesserungsbedürftigen Situationen
neu:
Als weitere Lärmquelle ist die Haupteisenbahnstrecke Hamburg-Lübeck, die nördlich des Ortsteils Benstaben verläuft, anzugeben.
Änderung/Ergänzung:
Die hier bestehende Lärmschutzanlage wurde 1988/89 Anfang der 1980iger errichtet. Seitens der Gemeinde wird stark angezweifelt, dass sie den heutigen technischen Standards entspricht.
neu:
Die Gemeinde Barnitz weist daraufhin, dass die vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zur Verfügung gestellten Ergebnisse gemeindeseitig bestritten werden.
Die Ermittlung des Verkehrsaufkommens erfolgte in einem Zeitraum, in dem Baumaßnahmen auf der Bundesautobahn A 1 stattfanden und der Verkehr umgeleitet wurde.
Der tatsächliche Schalldruckpegel entspricht nicht der Berechnung. Er liegt höher.
Mit der Sanierung der Bundesautobahn A 1 wurde die Fahrbahn deutlich erhöht. Hiermit ist keine Minderung des Verkehrslärm sondern eine Steigerung verbunden. Die Steigerung des Verkehrslärm wird von den Anliegern bestätigt.
in 3.2 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre
Änderung/Ergänzung
- Verlängerung der Lärmschutzeinrichtung in Fahrtrichtung Bad Oldesloe zumindest vom Travetal bis zum Bestand in Höhe zum Parkplatz Melmshöhe in der Ortslage Benstaben
in 3.4 Schutz ruhiger Gebiete / Festlegung und geplante Maßnahmen zu deren Schutz
Änderung/Ergänzung:
Als ruhiges Gebiet, das vor einer Zunahme des Umgebungslärms zu schützen ist, wird ein der Teilbereich des FFH-Gebietes „Travetal“ festgesetzt, der sich auf dem Gebiet der Gemeinde Barnitz befindet. Hierbei handelt es sich um den in der Anlage gekennzeichneten Bereich im Verlauf der Trave.
in 3.5 Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen
Änderung/Ergänzung
Bis zur Vorlage konkreter Planungen des Straßenbaulastträgers zu den geforderten Maßnahmen können keine Schätzwerte zu den betroffenen Personen ermittelt werden.
Es wird davon ausgegangen, dass nach Umsetzung der in Nr. 3.2 angeführten Maßnahmen sich die Zahl der vom Verkehrslärm der Hauptverkehrsstraßen betroffenen Personen um bis zu 90% reduziert.
- Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist der Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die betroffenen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen
Abstimmungsergebnis: | 8 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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