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Auszug - Satzungsänderungen Offene Ganztagsschule a) Änderung der Ganztagsschulsatzung b) Änderung der Gebührensatzung  

Sitzung des Amtsausschusses Nordstormarn
TOP: Ö 11
Gremium: Amtsausschuss Nordstormarn Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 24.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Mönkhagen
Ort: Dorfstraße 56, 23619 Mönkhagen
2020/23-070 Satzungsänderungen Offene Ganztagsschule
a) Änderung der Ganztagsschulsatzung
b) Änderung der Gebührensatzung
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2020/23-070 vom 03.05.2020 sowie Beschluss-empfehlung des Schulausschusses vom 28.05.2020

 

Frau Weidlich erläutert den Sachverhalt. Es wird Bezug genommen auf die Diskussion im Schulausschuss am 28.05.2020. Frau Weidlich schlägt vor, die Ganztagsschulsatzung dahingehend zu ergänzen, dass Kinder, die eine Schulbegleitung am Vormittag benötigen, nur aufgenommen werden dürfen, wenn sie auch in der Zeit der Betreuung eine Begleitung haben. Ausnahmen könnten von der Koordinatorin der OGS in Abstimmung mit der Schulsozialarbeiterin zugelassen werden. Dazu besteht Einvernehmen. Eine weitere Aussprache wird nicht gewünscht.

 


Beschluss:

Der Amtsausschuss beschließt

 

a)      die als Anlage 1 beigefügte 1. Änderung der Satzung über die Benutzung der Einrichtung „Offene Ganztagsschule“ an der Dörfergemeinschaftsschule am Struckteich in Zarpen (Ganztagsschulsatzung) mit folgenden Ergänzungen bzw. Änderungen:

 

§ 6 Abs. 5 der Ganztagsschulsatzung wird ergänzt um den Satz:

Schüler/innen, die zur Bewältigung des Schulalltages eine Schulbegleitung zur Seite haben, dürfen nur in Begleitung dieser am Betrieb der Offenen Ganztagsschule teilnehmen. Ausnahmen können durch die Koordinatorin bzw. den Koordinator der Offenen Ganztagsschule in Absprache mit der Schulsozialpädagogin/dem Schulsozialpädagogen bzw. der Schulsozialarbeiterin bzw. dem Schulsozialarbeiter im Einzelfall zugelassen werden.

 

§ 3

§ 7 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung: Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen zum Ende eines Schuljahres

 

 

b)      die als Anlage 2 beigefügte 1. Änderung der Gebührensatzung zur Ganztagsschul-satzung mit folgenden Änderungen:

 

§ 2

 

§ 3 Abs. 2

Die monatlichen Kosten in der Preisstufe 1 für einen Betreuungstag in der Woche betragen 31,00 €, für zwei Betreuungstage in der Woche 62,00 € usw.

Die monatlichen Kosten in der Preisstufe 2 für einen Betreuungstag in der Woche betragen 22,00 €, für zwei Betreuungstage in der Woche 44,00 € usw.

 

§ 3 Abs. 3 erhält folgende Fassung

Für die Teilnahme am Kursangebot (ohne Nutzung des Betreuungsangebots) beträgt die Gebühr 18,00 € pro Kurs und Monat. Die Teilnahme am Schulchor und Flötenkurs ist kostenfrei.

 

§ 3 Abs. 4 erhält folgende Fassung:

Um eine tageweise Betreuung im Notfall zu ermöglichen, kann pro Schulfahr eine 5-er Karte für 60,00 €erworben werden. Sie gilt jeweils für das laufende Schuljahr.

 


 

Abstimmungsergebnis: 

19

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

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