Auszug - Kostenverrechnungssätze Bauhof
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2020/23-080 vom 12.06.2020
Herr Iken erläutert, auf der Amtsausschusssitzung am 27.02.2020 sei die Verwaltung gebeten worden, das Thema „Kostenverrechnungssätze Bauhof“ zu überarbeiten. Neben der Beschlussvorlage liege eine Übersicht vor, der die finanziellen Auswirkungen für die einzelnen Gemeinden zu drei unterschiedlichen Kostenverrechnungssätzen zu entnehmen seien. Nach ausführlicher Diskussion besteht Einvernehmen, ab dem 01.07.2020 als Kostenverrechnungssatz 50,00 € je geleistete Arbeitsstunde befristet für ein Jahr umzusetzen.
Beschluss:
Der Amtsausschuss möge die Anhebung der Kostenverrechnungssätze auf 50 Euro je geleistete Arbeitsstunde ab dem 01.07.2020 befristet bis zum 30.06.21 beschließen. Hierin enthalten sind alle Personal- und Betriebskosten des Bauhofs ohne die einsatzbezogenen Materialkosten.
Abstimmungsergebnis: | 5 | Stimmen dafür | |
|
| 0 | Stimmen dagegen |
|
| 1 | Stimmenthaltungen |
|
|
|
|