Auszug - Aufhebung des Beschlusses zur Förderung der Tagespflege
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende erläutert den Hintergrund des Aufhebungsbeschlusses.
Herr Kittelmann befürchtet nach Aufhebung der Richtlinie, dass die Eltern von Kinder in der Kindertagespflege finanziell schlechter gestellt sind. Er fragt daher an, ob der neue Elternbeitrag höher oder niedriger ausfällt als vor der Kita-Reform. Weiterhin möchte er wissen, ob die Gemeinde bei einem höheren Beitrag zum Kostenausgleich bereit ist. Es schließt sich eine Diskussion an. Die Richtlinie ist mit dem neuen Kindertagesstättengesetz nicht vereinbar und kann nicht mehr angewandt werden. Die Verwaltung wird gebeten, über die Beitragshöhe vor und nach der Kita-Reform vor der Entscheidung in der kommenden Gemeindevertretung zu informieren.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönkhagen beschließt, die freiwillige Förderung der Tagespflege mit Ablauf des 31.07.2020 zu beenden. Die Richtlinie der Gemeinde Mönkhagen zur Förderung der Tagespflege vom 12.12.2018 tritt ab dem 01.08.2020 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis: | 4 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 2 | Stimmenthaltungen |
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Anmerkung der Verwaltung
Ab dem 01.08. dürfen für eine Betreuungsstunde im Krippenbereich (U3) maximal 7,21 € genommen werden. Im Elementarbereich (Ü3) sind dieses maximal 5,66 €. Diese Höchstbeträge gelten sowohl für die Betreuung in einer Kindertagesstätte als auch in einer Kindertagespflegestelle. Der zu zahlende Stundenbetrag für eine Kindertagespflegebetreuung liegt bis zum 31.07.2020 bei maximal 4,90 €.