Auszug - Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Klein Wesenberg
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2020/17-096
Herr Bürgermeister David erläutert die Hintergründe der Satzungsänderung. Er schlägt eine Rückwirkung zum 01.05.2020 vor.
Auf Nachfrage teilen Herr Bürgermeister David und Herr Wramp mit, dass es für die Höhe der Entschädigung keine feste Regelung gibt. Sie steht im Ermessen der Gemeindevertretung.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte 2. Änderung zur Entschädigungssatzung der Gemeinde Klein Wesenberg wird mit folgenden Änderungen beschlossen: Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.05.2020 in Kraft.
Abstimmungsergebnis: | 7 | Stimmen dafür | |
|
| 0 | Stimmen dagegen |
|
| 1 | Stimmenthaltungen |
|
|
|
|