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Auszug - Abwasserbeseitigungskonzept für den Ortsteil Trenthorst  

Sitzung der Einwohnerversammlung
TOP: Ö 2
Gremien: Einwohnerversammlung, Gemeindevertretung Westerau, Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Westerau Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 17.04.2018 Status: öffentlich
Zeit: 20:00 - 21:25 Anlass: Einwohnerversammlung
Raum: Gemeinschaftshaus Westerau
Ort: Schulstraße 8, 23847 Westerau
 
Wortprotokoll

  1.                 

Die Bürgermeisterin führt kurz zu den Hintergründen der heutigen Versammlung aus und erteilt der Verwaltung das Wort.

 

Die Verwaltung stellt anhand einer Präsentation an der Leinwand ausführlich den aktuellen Bestand der Schmutzwasserbeseitigung in der Ortslage Trenthorst dar. Sie führt dazu aus, dass nach dem Landeswassergesetz es Aufgabe der Gemeinde ist die Abwasserbeseitigung zu regeln. Die Ortslage Trenthorst war bislang im Wesentlichen geprägt von dem Betrieb des Instituts und der landwirtschaftlichen Betriebe. Mit dem begonnenen und weiter geplanten Umzug des Instituts nach Wulmenau verändert sich dies maßgeblich. Parallel dazu wachse der Baudruck. Aus Anlass des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes fordert die untere Wasserbehörde des Kreises Stormarn, als Fachaufsichtsbehörde, vor einer weiteren baulichen Entwicklung ein Abwasserkonzept, in dem die Gemeinde Lage und Zustand der gegenwärtigen und zukünftigen Abwasserbeseitigung erfasst und die weitere Umsetzung der Beseitigung erklärt. An diesem Prozess wolle die Gemeinde die Einwohnerinnen und Einwohner des Ortsteils Trenthorst frühzeitig beteiligen und in diesen einbinden.

 

Die Verwaltung erläutert weiter, dass es grundsätzlich 2 Möglichkeiten der Abwasserentsorgung gibt, entweder eine zentrale Lösung (hier werden gemeinschaftlich alle Abwässer entsorgt) oder eine dezentrale Lösung (es gibt unterschiedliche und individuelle Lösungen der Abwasserentsorgung). Die Untere Wasserbehörde favorisiert die zentrale Lösung. Der aufgezeigte Ist-Zustand der Abwasserentsorgung entspricht zurzeit in Trenthorst der dezentralen Lösung. Die bestehende Kläranlage und das dazugehörige Leitungsnetz befinden sich im Eigentum des Instituts und sind sanierungsbedürftig. Das Institut wäre zur Umsetzung der zentralen Lösung bereit die Anlage an die Gemeinde zu übergeben. Auch die untere Wasserbehörde würde dies begrüßen. Bei Umsetzung der zentralen Lösung ist jedoch mit hohen Kosten zu rechnen. So wäre allein der Sanierungsbedarf der Kläranlage und dem dazugehörigen Leitungsnetz laut Aussage des Instituts mit voraussichtlich rund 120.000 € zu beziffern. Hinzu kommen umfangreiche Sanierungs- und Umbaumaßnahmen, da die vorhandene Sammelleitung des Instituts nicht alle Grundstücke in der Orstlage Trenthorst erreicht. Insofern wäre die Verlegung einer neuen Abwasserleitung in die Dorfstraße erforderlich. Hier würden Kosten von ca. 400.000,--€ anfallen. Hinzu käme dann die Neuherstellung der Fahrbahn mit ebenfalls ca. 400.000,--€. Weitergehend könnte mittelfristig sogar der Bau einer neuen Kläranlage notwendig werden, da diese derzeit für 90 Einwohnergleichwerte (EGW) ausgelegt ist. Die Kapazität würde für eine weitere bauliche Entwicklung nicht ausreichend sein. Alle diese Kosten müssten letztendlich überwiegend durch die Benutzer einer zentralen Anlage und/ oder die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde finanziert werden, unabhängig davon welchen Weg der Finanzierung die Gemeinde wählen würde (Stichwort. Straßenausbaubeitrag ja/nein).
 

Die Gemeinde favorisiert unter anderem deshalb die dezentrale Lösung mit überwiegender Übernahme aller vorhandenen Anlagen in das Abwasserbeseitigungskonzept. Dazu wird ein entsprechender Lageplan an der Leinwand aufgezeigt. Viele private Grundstückseigentümer haben eigene Kleinkläranlagen errichtet, bzw. nachgerüstet. Diese könnten erhalten bleiben. Die Verwaltung zeigt konkret die betroffenen Grundstücke an der Leinwand auf, welche möglicherweise ihre Abwasserentsorgung umstellen müssten. Hier gebe es verschiedene Möglichkeiten, welche im nächsten Schritt mit den Betroffenen im Detail zu erörtern sind. In Abwägung der aufgezeigten Kosten und Nutzen beider Lösungen im Zusammenhang mit der zu erwartenden zusätzlichen Belastung der Grundstückseigentümer sei der dezentralen Lösung der Vorzug einzuräumen.

 

Es schließt sich eine Aussprache über mögliche Einzellösungen oder auch den Erhalt gemeinschaftlicher Entwässerungslösungen an. Die Verwaltung beantwortet Fragen dazu.

 

Herr Rosenfeldt von der BIMA erläutert auf Nachfrage, dass an die Kläranlage des Instituts keine neuen Anlieger angeschlossen werden sollten. Aus Sicht der BIMA soll die Anlage mittel- bis langfristig aufgegeben werden. Auch andere technische und rechtliche Umstände der Anlage erlaubten nicht den Anschluss weiterer Grundstücke. Generell sei auch eine Übertragung der Anlage an Privateigentümer denkbar, wurde jedoch bislang nicht in Betracht gezogen.

 

Zum weiteren zeitlichen Ablauf teilt die Verwaltung mit, dass im nächsten Schritt vom Amt Nordstormarn, bzw. dem beauftragten Ing.-Büro Hinrichs alle noch fehlenden Daten von den Eigentümerinn und Eigentümern aufgenommen würden. Zudem werde mit den Betroffenen das Gespräch gesucht, um möglichst einvernehmliche Lösungen zu finden. Parallel dazu finde die Abstimmung des Konzeptentwurfes mit der unteren Wasserbehörde des Kreises Stormarn statt. Im Ergebnis sei dann seitens der Gemeindevertretung über ein Konzept zu beschließen.

 

Die Bürgermeisterin bedankt sich bei der Verwaltung und stellt nach Abfrage bei den Anwesenden Einwohner-/innen fest, dass mehrheitlich der vorgelegte Konzeptentwurf befürwortet werde.

 

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