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Auszug - Friedhofsanlage hier: Sanierung und Neuherstellung der Gehwege  

Gemeinsame Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses mit dem Finanzauschuss der Gemeinde Hamberge
TOP: Ö 11
Gremien: Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Hamberge, Finanzausschuss der Gemeinde Hamberge Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 18.04.2018 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckraum Schulsporthalle Hamberge
Ort: Schulstraße 8a, 23619 Hamberge
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Schuldt und Herr Beeck informieren über die Gespräche mit Vertretern der Kirchengemeinde und des Kirchenkreises. Es war abgestimmt, dass sich die Gemeinde an den notwendigen Arbeiten beteiligt. Am 18.04.2018 erschien ein Leserbrief von Herrn Pastor Graf in den Lübecker Nachrichten, der einer Richtigstellung bedarf. Frau Jonas verteilt hierzu eine neue Sitzungsvorlage vom 18.04.2018.

 

Herr Beeck führt aus, dass die Kirchengemeinde 2017 beantragt hat, dass sich die Gemeinde an den notwendigen Sanierungsarbeiten mit einem Betrag von 42.000 € beteiligt. Er berichtet, dass die Gemeinde rechtlich zur Schaffung von Ruhestätten verpflichtet ist. Dieses hat die Kirchengemeinde übernommen. Daher ist der Zuschussantrag nachvollziehbar. Die Gemeinde ist dadurch aber nicht grundsätzlich für die Verkehrssicherheit verantwortlich. Hier ist zwischen Kirchen- und Friedhofsgelände zu unterscheiden und zu prüfen ob die Maßnahmen sinnvoll und nachvollziehbar sind. Die Ende März getroffene Entscheidung des Kirchengemeinderates Hamberge, die Verantwortung für die Verkehrssicherheit auf den öffentlichen Friedhofswegen mit sofortiger Wirkung auf die Gemeinde Hamberge zu übertragen, ist daher rechtlich nicht haltbar. Bei den Wegen auf dem Friedhof handelt es sich nicht um öffentliche Wege. Für die Verkehrssicherheit ist der Grundstückseigentümer verantwortlich. Am 17.04.2018 fand ein erneutes Gespräch mit Vertretern des Kirchenkreises statt. Es ist verdeutlicht worden, dass für die Zuschussgewährung eine gemeinsame Konzeption erstellt werden muss. Im Interesse der Gemeinde steht die Zusammenführung der Ehrenmale für die Gefallenen des 1. und des 2. Weltkrieges sowie des Ehrenmals in Hansfelde. Die Kosten würde die Gemeinde auch übernehmen müssen. Die anderen von der Kirchengemeinde aufgezeigten Verkehrssicherungsmaßnahmen sind noch auf ihre Notwendigkeit und die Kosten zu prüfen. 

 

Hinsichtlich des veröffentlichten Leserbriefes betont Herr Beeck, dass die Aussage, die Gemeinde Hamberge hätte der ev.-luth. Kirchengemeinde nur einen symbolischen Kaufpreis gezahlt, falsch ist. Es wurde auf Wunsch der Kirchengemeinde ein Gutachten für das Grundstück und das sich darauf befindliche Pastorat erstellt. Die Kindertagesstätte ist nicht berücksichtigt worden, da diese von und auf Kosten der Gemeinde erbaut wurde. Das Grundstück wurde zu  dem im Wertgutachten ermittelten Preis gekauft. Zudem fand ein Grundstückstausch statt.

 

Es schließt sich eine Aussprache zu den Inhalten des Leserbriefes und den damit verfolgten Absichten sowie zum weiteren Vorgehen an. Es besteht Einigkeit, dass der Kirchenkreis vom Amtsdirektor um ein Gespräch zur Klärung der Situation gebeten wird. Dieses soll möglichst vor der Sitzung der Gemeindevertretung am 26.04.2018 stattfinden. In der Sitzung soll über das Ergebnis informiert werden.

 

Abschließend wird über den Beschlussvorschlag vom 18.04.2018 gesprochen. Dieser soll ergänzt werden.

 


Beschluss:

 

Die GV stellt richtig, dass im Zuge des Grunderwerbs für die Kita Regenbogen eine gutachterliche Bewertung erfolgt ist und ein angemessener Kaufpreis ermittelt wurde. Die erworbene Fläche hat einen Wert von 218.174,30 €. Dieser Betrag entspricht dem Wertgutachten, das von der Kirchengemeinde gefordert wurde. Hiervon entfallen 163.926,45 € auf den Boden und 54.247,85 € auf das Pastorat. Die Gemeinde hat eine Tauschfläche im Wert von 94.000 € eingebracht und einen Betrag von 124.174,30 € gezahlt.

 

Die GV widerspricht der Behauptung von Pastor Graf, dass die Kirchensanierung seit Jahren durch die Gemeinde behindert wird. Im Verlauf der Gespräche hat die Gemeinde bereits 2017 signalisiert, dass sie an der konzeptionellen Erneuerung des Friedhofs interessiert ist und sich an den Kosten beteiligen wird, jedoch nicht auf Grundlage der Forderung der Kirchengemeinde aus Mai 2017. Die Verkehrssicherungspflicht bleibt in der Verantwortung der Kirchengemeinde.

 


 

Abstimmungsergebnis: 

6

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

1

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Auf Nachfrage teilt Herr Beeck mit, dass in den Gesprächen auch alternative Bestattungsformen thematisiert wurden. Diese sind seitens der Kirchengemeinde bei Unterstützung durch die Gemeinde vorstellbar.

 

 

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