Auszug - Sanierung eines Teilabschnittes der Alten Dorfstraße und des Schulweges einschließlich der Sanierung des Durchlasses der Wiejbek in der Alten Dorfstraße hier: Auftragserteilung für die Ingenieurleistungen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2020/17-106 sowie neues Angebot vom 25.11.2020
Herr Weise-Pnischak verweist auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage. Er berichtet, dass der Umfang der Sanierungsarbeiten detaillierter mit dem Vertreter der Ingenieurpartnerschaft abgestimmt wurde. Er erläutert die Änderungen, z.B. die Berücksichtigung des Fußweges und den Einbau von Pflanzinseln. Die Detaillierung der Arbeiten hat höhere Baukosten und damit auch eine Erhöhung des Ingenieurhonorars zur Folge. Dieses beträgt neu 49.657,02 € brutto. Vor Aufnahme der Planungsarbeiten ist eine Kontrolle der Siele notwendig, damit diese bei Bedarf in die Sanierungsmaßnahme einbezogen werden können.
Herr Weise-Pnischak führt weiter aus, dass für die Sanierung des Durchlasses der Anschlussvertrag für die Leistungsphasen 5-8 abzuschließen ist.
Da beide Maßnahmen räumlich zusammenhängen ist es aus Kostengründen ratsam, diese gemeinsam zu realisieren. Aus dem Grund sollte auch die Straßensanierung ohne Abschnittsbildung umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang betont Herr Weise-Pnischak, dass aktuell die Refinanzierung über Ausbaubeiträge nicht geplant ist.
Abschließend beantwortet Herr Weise-Pnischak Fragen der Anwesenden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
- Die Gemeindevertretung Klein Wesenberg beschließt auf Grundlage des Angebots des Büros BRW Ingenieurpartnerschaft mbB, Bad Segeberg die Vergabe der Leistungsphase 5-8 gemäß HOAI 2013 für die Sanierung des Durchlasses des Gewässers Wiejbek in der Alten Dorfstraße.
Der Bürgermeister wird gebeten den entsprechenden Auftrag zu erteilen.
- Die Gemeinde beschließt zur Sanierung eines Teilabschnittes der Alten Dorfstraße und des Schulweges die nötigen Maßnahmen aufzunehmen und beauftragt das Ingenieurbüro BRW Ingenieurpartnerschaft mbB aus Bad Segeberg mit den Arbeiten.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen entsprechenden HOAI-Vertrag abzuschließen.
Die Honorarkosten sind im Haushalt 2021 bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis: | 6 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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