Auszug - Haushaltssatzung - mit Plan 2021
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2020/17-107
Herr Weise-Pnischak begrüßt Frau Kronsfoth. Er erläutert die Beschlussvorlage und die wichtigsten Inhalte des Haushaltsplanes. Besonders hebt er hervor, dass der Kostendeckungsgrad für die Schmutzwasserbeseitigung als kostenrechnende Einrichtung auf 98,62% gestiegen ist. Frau Kronsfoth ergänzt die Aussagen zum Haushaltsplan und beantwortet Fragen.
Herr Weise-Pnischak beantragt, den Hebesatz für die Grundsteuer B nicht anzuheben. Er ändert den Beschlussvorschlag entsprechend ab.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
- Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird nicht angehoben.
- Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne Änderungen beschlossen:
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2021.
- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Klein Wesenberg für das Haushaltsjahr 2021.
- Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
- Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis: | 6 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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