Auszug - Haushaltssatzung - mit Plan 2021
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Der Hebesatz
für die Grundsteuer A wird auf 330 v.H. festgesetzt.
für die Grundsteuer B wird auf 330 v.H. festgesetzt.
für die Gewerbsteuer wird auf 330 v.H. festgesetzt.
zudem beschließt die Gemeinde Badendorf die Anhebung der Abwassergebühren
von 3,80 € auf 4,00 €
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen beschlossen:
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2021.
- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Badendorf für das Haushaltsjahr 2021.
- Schmutzwasser auf 4,00 € und Anhebung der Steuersätze auf 330 % ergibt Mehreinnahmen von 11.000.
- Alte Schule Instandhaltungsmaßnahmen Fenster 15.000 €
- Rückstellung jährlich vom Feuerwehrfahrzeug 30.000 €
- Die Investition „Windkraftanlage“ wird umbenannt in Energieeinsparung-Gewinnung
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2021 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis: | 6 | Stimmen dafür | |
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| 1 | Stimmen dagegen |
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| 1 | Stimmenthaltungen |
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