Auszug - Kostenverrechnungssätze Bauhof
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Wulf sowie Herr Beeck erläutern den Sachverhalt. Es besteht Einvernehmen, dass nach Ablauf des Haushaltsjahres 2021 eine Auswertung erfolgt, die Aufschluss darüber gibt, ob der Verrechnungssatz angemessen ist, um das Defizit zu verringern.
Beschluss:
Der Amtsausschuss beschließt:
Der Kostenverrechnungssatz wird rückwirkend ab dem 01.04.2021auf 45 Euro je geleistete Arbeitsstunde festgelegt. Der Verrechnungssatz beinhaltet die Rüstzeiten, Anfahrt, Personal- sowie Betriebskosten. Einsatzbezogene Materialkosten werden gesondert abgerechnet.
Abstimmungsergebnis: | 45 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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