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Auszug - Haushaltssatzung mit Plan 2022  

Sitzung der Gemeindevertretung Heilshoop
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Heilshoop Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 24.01.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Heilshoop
Ort: Hauptstraße 45, 23619 Heilshoop
2022/16-078 Haushaltssatzung mit Plan 2022
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Im Rahmen der Beratung kommt die Gemeindevertretung zur mehrheitlichen Meinung, dass die Erhöhung der Steuerhebesätze nicht erforderlich ist, da die Gemeinde aktuell positive Ergebnisse realisiert. In der Diskussion der Schmutzwassergebühren wird eine moderate Änderung der Verbrauchsgebühren ohne Erhöhung der Grundgebühren entwickelt. Die aktuelle Kalkulation ist dem Protokoll beigefügt.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1. Der Hebesatz für die Grundsteuer B bleibt unverändert und wird somit für 2022 auf 300 v.H. festgesetzt.

 

2. Die Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung werden festgesetzt auf:

a)        Grundgebühr je Anschluss beträgt weiterhin EUR 3,20/ Monat

b)        Verbrauchsgebühr EUR 3,41/ m3

3. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. und 2. werden mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2022.

- Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Heilshoop für das Haushaltsjahr 2022.

Änderung: Der Ansatz 2022 im Produktsachkonto Mischwasserbeseitigung, Unterhaltung (538020.522100) wird reduziert um EUR 10.000,- auf EUR 10.400,-.

 

4. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO derrgermeister, bei unerheblichen über- und aerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

5. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne r das Jahr 2020 r das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Heilshoop verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO derrgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und aerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 


 

Abstimmungsergebnis: 

9

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MW Gebührenkalkulation (72 KB)      
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