Auszug - Haushaltssatzung - mit Plan 2022
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Vorlage wird erläutert. Die Haupteinnahmen der Gemeinde bestehen durch die Grundsteuer, die Einkommensteuer gem. Schlüsselverteilungen sowie Konzessionen. Die Hauptausgaben umfassen die Kreis- und Amtsumlage sowie die Schul- und Kitakosten.
Der Plan sieht im laufenden Haushaltsjahr einen Überschuss i.H.v. 182 T€ vor. Veränderungen der Grundsteuer sind nicht vorgesehen. Rund 1,8 Mio. € aus der „Finanzrücklage“ stehen u.a. für das Feuerwehrgerätehaus zur Verfügung.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließt:
1. Nach öffentlicher Beratung werden ohne Änderungen beschlossen:
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2022.
- Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Mönkhagen für das Haushaltsjahr 2022.
2. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2022 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis: | 5 | Stimmen dafür | |
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| 3 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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