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Auszug - Haushaltssatzung - mit Plan 2022  

Sitzung der Gemeindevertretung Mönkhagen
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Mönkhagen Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 03.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Mönkhagen
Ort: Dorfstraße 56, 23619 Mönkhagen
2022/18-112 Haushaltssatzung - mit Plan 2022
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Vorlage wird erläutert. Die Haupteinnahmen der Gemeinde bestehen durch die Grundsteuer, die Einkommensteuer gem. Schlüsselverteilungen sowie Konzessionen. Die Hauptausgaben umfassen die Kreis- und Amtsumlage sowie die Schul- und Kitakosten.

 

Der Plan sieht im laufenden Haushaltsjahr einen Überschuss i.H.v. 182 T€ vor. Veränderungen der Grundsteuer sind nicht vorgesehen. Rund 1,8 Mio. € aus der „Finanzrücklage“ stehen u.a. für das Feuerwehrgerätehaus zur Verfügung.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließt:

1. Nach öffentlicher Beratung werden ohne Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2022.

- Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde nkhagen für das Haushaltsjahr 2022.

 

2. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne r das Jahr 2022 r das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 


 

Abstimmungsergebnis: 

5

Stimmen dafür

 

 

3

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

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