Auszug - Aufstellung der Auswahlkriterien für das Strom- und Gaskonzessionsverfahren
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Dr. Mosler geht auf den Sachverhalt ein und erklärt, dass die Konzessionen für das Leitungsnetz nach neuerer Rechtsprechung spätestens alle 20 Jahre neu vergeben werden müssen. Für dieses Verfahren wurden jeweils für die Gas- und Stromleitungen Auswahlkriterien für die Vergabe gemeinsam mit den 12 Gemeinden des Amtes Nordstormarn entwickelt und festgelegt. Die Vergabe soll über ein Rechtsanwaltsbüro beauftragt und abgewickelt werden und einheitlich für die Gemeinden vergeben werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt,
1. den als Anlage 1 beigefügten Kriterienkatalog einschließlich der darin enthaltenen Gewichtung für das Stromkonzessionsverfahren. Die Auswahlkriterien sind für den Neuabschluss des Stromkonzessionsvertrages zu Grunde zu legen.
2. den als Anlage 2 beigefügten Kriterienkatalog einschließlich der darin enthaltenen Gewichtung für das Gaskonzessionsverfahren. Die Auswahlkriterien sind für den Neuabschluss des Gaskonzessionsvertrages zu Grunde zu legen.
Abstimmungsergebnis: | 5 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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