Vorlage - 2019/13-091
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Feldhorst beschließt die als Anlage 1 der Beschlussvorlage beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Feldhorst vom 15.12.2007 (3. Nachtrag vom 14.11.2019) mit/ ohne folgenden Änderungen:
Sachverhalt:
Die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ hat auch im Jahr 2018 im Ergebnis ein Defizit erwirtschaftet. Gemäß Kommunalabgabengesetz soll dieses Defizit in den 3 Folgejahren ausgeglichen werden. Andernfalls ist es durch den allgemeinen Haushalt zu decken. Gemäß vorliegendem Haushaltsplanentwurf wird zudem auch für das Jahr 2020 ein Defizit erwartet.
Vor diesem Hintergrund ist die Höhe der Benutzungsgebühr zu überprüfen. Kostenrechnende Einrichtungen im Sinne des § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) sind kostendeckend zu führen. Gemäß beigefügter Kalkulation (vgl. Anlage 3) wäre rein rechnerisch eine Anpassung der Zusatzgebühr –ohne die Anpassung der Grundgebühr - von 2,35 € auf 2,45 € erforderlich. Die beigefügte Kalkulation stellt alternativ dazu auch die notwendige Anpassung der Zusatzgebühr bei gleichzeitiger zulässiger Anpassung der Grundgebühr dar.
Die Änderung bedarf einer entsprechenden Satzungsänderung, welche als Anlage 1 beigefügt ist.
Anlage/n:
Anlagen: Entwurf Satzung zur Änderung der Gebührensatzung
Betriebsabrechnung 2018
Gebührenkalkulation 2020
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2019-10-25 Entwurf 3. Nachtrag Satzung Gebühr MW_Feldhorst (74 KB) | ||||
2 | 2019-10-25 MW BAB 2018 (110 KB) | ||||
3 | 2019-10-25 MW Gebührenkalkulation ab 2020 (82 KB) |