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Vorlage - 2019/19-087  

Betreff: 1. Nachtragshaushaltssatzung- mit Plan 2019
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz- und Kulturausschuss Gemeinde Rehhorst Vorberatung
04.11.2019 
Gemeinsame Sitzung des Finanz- und Kulturausschusses sowie des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Rehhorst geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Rehhorst Entscheidung
25.11.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Rehhorst geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2019-10-23 I. Nachtragshaushalt 2019  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Nach öffentlicher Beratung werden beschlossen:

- der I. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2019

- die der Urschrift der Niederschrift beigefügte I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde
Rehhorst für das Haushaltsjahr 2019

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Gemäß § 95 b Gemeindeordnung hat die Gemeinde einen Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr aufzustellen, wenn unter anderem bisher nicht veranschlagte Aufwendungen und Auszahlungen in einem im Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen oder gesamten Auszahlungen erheblichen Umfang geleistet werden müssen.

 

Dies ist im laufenden Haushaltsjahr nicht der Fall. Dementgegen weist die Entwicklung im Jahr 2019 vielmehr erhebliche Abweichungen bei der Umsetzung von ursprünglich geplanten Maßnahmen und in Folge dessen erhebliche Reduzierungen bei der Verwendung der eingeplanten Mittel auf. Die größte Position ist dabei die Klärteichentschlammung, welche mit 225.000 € eingeplant ist. Tatsächlich kann die Entschlammung voraussichtlich mit Kosten in Höhe von rund 70.000 € abgeschlossen werden. Gleichermaßen konnten die geplanten Unterhaltungsarbeiten an den Klärteichen nicht ausgeführt werden. Die dafür geplanten Mittel in Höhe von rund 35.000 € fallen damit im Jahr 2019 nicht an. Als dritte wesentliche Position wurde ebenso die Deckensanierung der Gemeindestraße „Pöhls- Willendorf“ aufgrund der nicht bewilligten Förderung nicht umgesetzt. Allein diese drei Positionen führen zu erheblichen Abweichungen gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung und dessen Ergebnis. Aus diesen Gründen bietet sich die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes 2019 an, der sodann auch gleich Ausgangspunkt für die anstehende Haushaltsplanung für das Jahr 2020 ist.

 

Darüber hinaus umfasst der Entwurf des 1. Nachtraghaushaltes eine Reihe weiterer Anpassungen im Ergebnisplan als auch im investiven Bereich des Finanzplanes. Alle in den Entwurf des I. Nachtragshaushalts eingearbeiteten Veränderungen des Jahres 2019 sind in der Anlage 2 dieser Beschlussvorlage aufgelistet. Es wird darauf ergänzend Bezug genommen.

 

Im Saldo verbessert sich der Ergebnisplan um 280.000 € gegenüber der Ursprungsplanung und weist nunmehr eines Jahresüberschuss von 145.600 € aus. Im investiven Teil des Finanzplans verringert sich der Saldo aller investiven Ein- und Auszahlungen auf – 36.000 €.

 

Im Saldo und unter Annahme des vorliegenden Haushaltsentwurfes wird zum Ende des Jahres 2019 jetzt nicht mehr von einer Abnahme der Liquidität in Höhe von 184.000 € ausgegangen. Dementgegen geht der Nachtragshaushalt nunmehr von einer Zunahme an liquiden Mittel in Höhe von gerundeten 92.900 € aus. Im Ergebnis stellt sich die Liquiditätsentwicklung ausgehend vom vorläufigen Abschluss zum 31.12.2018 im Jahr 2019 wie folgt dar:

 

Stand liquide Mittel zum 31.12.2018

         985.745,00 €

zzgl. Forderungen zum 31.12.2018

            20.297,00 €

zzgl. geleistete Vorauszahlungen

            16.755,00 €

abzüglich Verbindlichkeiten

-          67.354,00 €

bereinigter Stand liquide Mittel

         955.443,50 €

geplante Änderung 2019

92.900,00

voraussichtlicher Mittelbestand 31.12.2019

         1.048.343,00

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage:- 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019
- Übersicht eingearbeitete Veränderungen
- 1. Nachtragshaushaltsplan 2019, bestehend aus Ergebnisplan mit Produktübersicht
    und dem Finanzplan

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2019-10-23 I. Nachtragshaushalt 2019 (475 KB)      
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