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Vorlage - 2019/19-089  

Betreff: Förderung der Kindertagespflege der Gemeinde Rehhorst
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz- und Kulturausschuss Gemeinde Rehhorst
04.11.2019 
Gemeinsame Sitzung des Finanz- und Kulturausschusses sowie des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Rehhorst ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Rehhorst
25.11.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Rehhorst ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

a)      Die Gemeinde Rehhorst beschließt die Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Richtlinie zur Förderung der Tagespflege für das Kalenderjahr 2020.

 

b)      Die Gemeinde Rehhorst beschließt die Bereitstellung der Haushaltsmittel in Höhe von 17.000 € für die Förderung der Kindertagespflege.

 

Die Verwaltung wird gebeten, den o.g. Betrag in den Haushalt 2020 einzustellen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Rehhorst hat in der Sitzung am 17.09.2018 rückwirkend ab 01.08.2018 die neue Richtlinie der Gemeinde Rehhorst zur Förderung der Tagespflege mit Befristung beschlossen.

 

Im Kalenderjahr 2019 wurden bisher 4 Kinder, aktuell 3 Kinder, in Tagespflege betreut. Für das Haushaltsjahr 2019 wurden Haushaltsmittel in Höhe von 17.000 € angesetzt. Bis zum Jahresende werden nach heutigem Kenntnisstand ≈ 1.030 € aufgewendet, die ausschließlich an Tagespflegepersonen als Betriebskostenzuschuss ausgeschüttet werden. Von Elternseite wurden für die Kinder im anspruchsberechtigten Alter keine Anträge auf Betreuungskostenzuschuss zur Tagespflege gestellt.

 

Nach heutigem Kenntnisstand sind aktuell 13 Kinder im anspruchsberechtigten Alter ohne U3-Betreuungsplatz, von denen 5 Kinder im Kindergartenjahr 2019/2020 und 1 Kind zu Beginn des Kindergartenjahres 2020/2021 zur Aufnahme im Kindergarten Gänseblümchen vorgemerkt sind.

 

Im Kalenderjahr 2020 gibt es nach heutigem Kenntnisstand 11 anspruchsberechtigte Kinder ohne U3-Betreuungsplatz. Es ist davon auszugehen, dass seitens mehrerer Familien der Betreuungsbedarf im Laufe des Kalenderjahres 2020 angekündigt wird.

 

Die finanziellen Auswirkungen der ab 01.08.2020 in Kraft tretenden KiTa-Reform, die u.a. auch eine Deckelung der Elternbeiträge in der Kindertagespflegebetreuung vorsieht, kann gegenwärtig nicht abgeschätzt werden, da die Förderung des Kreises/Landes für die Kinderbetreuung nach landesweiten Vorgaben erfolgt, von denen momentan weder die Zahlwege noch deren Höhe abschließend gesetzlich festgelegt sind.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage/n:

 

 

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