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Vorlage - 2019/14-091  

Betreff: Trägerschaft "Betreute Grundschule"
a) Grundsatzbeschluss
b) Erlass einer Betreuungssatzung
c) Erlass einer Gebührensatzung
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Schulausschuss Hamberge Vorberatung
21.11.2019 
Sitzung des Schulausschusses Hamberge (offen)   
Gemeindevertretung Hamberge Entscheidung
28.11.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2019-11-05 Betreuungssatzung ab 1.2.20, Anlage SchA  
2019-11-05 Entwurf Gebühren Satzung Betreute Grundschule 2020-02 bis 2020-07  

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Hamberge möge beschließen:

Die Gemeinde Hamberge beschließt,

a)      die Trägerschaft für das außerschulische Betreuungsangebot für die Schüler/innen der Grundschule Hamberge ab dem 01.02.2020 zu übernehmen.

b)      die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Benutzung der Einrichtung „Betreute Grundschule“ an der Grundschule Hamberge (Betreuungssatzung) ohne Änderungen/mit folgenden Änderungen:

c)      die als Anlage 2 beigefügte Gebührensatzung zur Betreuungssatzung ohne Änderungen/mit folgenden Änderungen:

 

Die Verwaltung des Amtes Nordstormarn wird gebeten, die Vorbereitungen für die Übernah-me der Trägerschaft der Betreuten Grundschule in Absprache mit dem Förderverein der Grundschule Hamberge zu treffen und entsprechende Verträge mit den Kursleitern abzuschließen.

 

 

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Sachverhalt:

Seit dem Schuljahr 2009/2010 bietet der Förderverein eine außerschulische Betreuung der Schüler/innen der Grundschule Hamberge von Montag bis Freitag von 11.50 Uhr für Erst- und Zweitklässler und von 12.50 Uhr für Dritt- und Viertklässler bis 15.15 Uhr an. Bis heute nimmt der Förderverein der Grundschule Hamberge die Aufgabe der Organisation der Betreuten Grundschule wahr (Akquisition Kursleiter, Erstellung Kursangebot und –heft, Einteilung der Kinder in Kurse, Erstellen von Listen, Einziehen von Elternbeiträgen für Betreuung, Kursteilnahme und Mittagessen, Abrechnung mit Kursleitern, Antragstellung Förderung und Erstellen von Verwendungsnachweisen usw.). Mit zunehmender Anzahl der Anmeldungen kann die Aufgabe auf ehrenamtlicher Basis zukünftig nicht mehr bewältigt werden, so dass die Trägerschaft der Betreuten Grundschule auf die Gemeinde Hamberge übergehen soll (Grundsatzbeschluss).

 

Als Grundlage für die Abrechnung von Gebühren und Erstattungsbeträgen mit Eltern sowie mit Kursleiter/innen ist der Erlass einer Betreuungssatzung sowie einer Gebührensatzung zur Betreuungssatzung erforderlich. Die Satzungen sind als Anlage 1 und 2 beigefügt.

 

Gemäß der anliegenden Gebührenkalkulation (Anlage 3) wurden nahezu kostendeckende Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebots (ohne Kurse) ermittelt. Fixe Personalkosten für hauptamtliche Beschäftigte (u.a. Betreuungskräfte, Organisator/in der Betreuten Grundschule, Verwaltungsmitarbeiter/in)  zur Wahrnehmung der mit dem Betreuungsangebot zusammenhängenden Aufgaben führen zu einer Erhöhung der Kosten für die Eltern. Ein durch nicht gedeckte Kosten entstehendes Defizit ist von der Gemeinde Hamberge als Schulträger zu tragen. 

 

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Anlage/n:

Anlage/n: (1) Betreuungssatzung vom 28.10.2019
  (2) Gebührensatzung vom 28.10.2019

  (3) Gebührenkalkulation

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2019-11-05 Betreuungssatzung ab 1.2.20, Anlage SchA (255 KB)      
Anlage 2 2 2019-11-05 Entwurf Gebühren Satzung Betreute Grundschule 2020-02 bis 2020-07 (217 KB)      
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