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Vorlage - 2019/14-092  

Betreff: Einrichtung Offene Ganztagsschule
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Schulausschuss Hamberge Vorberatung
21.11.2019 
Sitzung des Schulausschusses Hamberge (offen)   
Gemeindevertretung Hamberge Entscheidung
28.11.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Die Gemeindevertretung beschließt, die „Offene Ganztagsschule“ (OGS) an der Grund-schule in Hamberge ab dem Schuljahr 2020/2021 als öffentliche Einrichtung zu betreiben.

 

Der Bürgermeister wird gebeten, auf die Erstellung eines pädagogischen Konzeptes durch die Schule Hamberge hinzuwirken.

 

Die Verwaltung wird gebeten, die für eine OGS erforderliche Genehmigung beim für Bildung zuständigen Ministerium des Landes Schleswig-Holstein einzuholen.

 

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Sachverhalt:

Die Gemeinde Hamberge als Schulträgerin beabsichtigt, die Trägerschaft für das außer-schulische Betreuungsangebot an der Grundschule Hamberge (Betreute Grundschule) ab dem 01.02.2020 zu übernehmen.

 

Gemäß § 6 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes entscheiden die Schulträger, ob Ganztagsschulen in offener (freiwillige Teilnahme) oder gebundener (tlw. verpflichtend) Form geführt werden.

 

Die Entscheidung des Schulträgers über die Einführung der Ganztagsschule bedarf der Genehmiugng des für Bildung zuständigen Ministeriums. Die dafür erforderlichen Voraussetzungen

-          Ganztagsbetrieb an mind. 3 Wochentagen mit jeweils 7 Zeitstunden (einschl. Unterricht)

-          Ganztagsbetrieb außerhalb und ergänzend zum Unterricht

-          Freiwillige Teilnahme der Schüler/innen

-          Verbindliche Anmeldung für mind. ein Schulhalbjahr

-          Ganztagsbetrieb in geeigneten Räumen der Schule

-          Sicherstellung eines Mittagessens an allen Tagen des Ganztagsbetriebs

 

Erforderlich ist ebenfalls die Erarbeitung eines pädagogischen Konzeptes der OGS durch die Schule, welches mit dem Schulträger abzustimmen und durch die Schulkonferenz zu beschließen ist.

 

Die Genehmigung ist Voraussetzung für eine finanzielle Förderung des Ganztagsbetriebs durch das für Bildung zuständige Ministerium (20,00 € je Zeitstunde und Teilnehmer im Schuljahr). Die Höchstförderung je Schuljahr beträgt max. 35.000,00 €. 

 

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Anlage/n:

Anlage/n: keine

 

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